Sterbehilfe: In der Schweiz legal

Nach dem Freitod des Meisterlöwen Timo Konietzka: Sterbehilfe wird in der Schweiz, wo sie seit 1918 legal ist, von Vereinen wie Exit oder Dignitas ehrenamtlich geleistet.
von  SID
Sterbehilfe: In der Schweiz legal
Sterbehilfe: In der Schweiz legal © dpa

Nach dem Freitod des Meisterlöwen Timo Konietzka: Sterbehilfe wird in der Schweiz, wo sie seit 1918 legal ist, von Vereinen wie Exit oder Dignitas ehrenamtlich geleistet.

KÖLN – In der Schweiz, in Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg sowie in drei Bundesstaaten der USA gibt es gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe. Das am 1. Januar 1942 in Kraft getretene Schweizer Strafrecht bestraft Beihilfe zum Freitod, wenn selbstsüchtige Motive im Spiel sind, also der Helfer übermäßig finanziell profitieren würde. Daher wird Sterbehilfe in der Schweiz, wo sie seit 1918 legal ist, von Vereinen wie Exit oder Dignitas ehrenamtlich geleistet.

Sogenannte aktive Sterbehilfe auf Verlangen (Tötung auf Verlangen) ist in der Schweiz verboten. In Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg ist dies unter eng umschriebenen Bedingungen durch Ärzte möglich.

Es ist in der Schweiz allerdings zulässig, dass Ärzte und Apotheker ein bestimmtes Sterbemittel verschreiben/verabreichen. Eine wichtige Bedingung für jede Freitodbegleitung ist aber unter anderem, dass der sterbewillige Mensch den letzten Schritt, also das Trinken eines in Wasser aufgelösten Barbiturats oder das Öffnen des Infusionshahns, selber vornehmen kann.

Neben dieser Handlungsfähigkeit gibt es weitere Kriterien für die Inanspruchnahme von Freitodbegleitung: So muss die betreffende Person wissen, was sie tut, die Urteilsfähigkeit darf also nicht eingeschränkt sein; auch darf die Person nicht aus dem Affekt heraus handeln (Wohlerwogenheit), sie muss auch einen dauerhaften Sterbewunsch hegen (Konstanz), und sie darf von Dritten nicht beeinflusst werden (Autonomie).

Infrage kommen außerdem nur Menschen mit hoffnungsloser Prognose, mit unerträglichen Beschwerden oder mit unzumutbarer Behinderung. Der Verein Exit, bei dem Timo Konietzka Sterbehilfe in Anspruch nahm, wurde am 3. April 1982 gegründet. Sitz ist Zürich. Der Verein hat 55.000 Mitglieder, die einen Jahresbeitrag von 45 Schweizer Franken (derzeit 37 Euro) bezahlen. Exit berät zunächst bei Patientenverfügungen und im Fall von Krankheit oder Altersbeschwerden, weitere Tätigkeitsbereiche sind die Palliativpflege, die Suizidprävention und eben „Freitodbegleitungen“.

Bei Exit gehen jährlich 1500 Anfragen nach einer Freitodbegleitung ein, davon werden 450 nach einer eingehenden Prüfung bewilligt, 250 tatsächlich auch durchgeführt. Exit beschränkt die Freitodbegleitung auf Schweizer oder Menschen mit festen Wohnsitz in der Schweiz. Der Verein Dignitas (mit einer deutschen „Außenstelle“ in Hannover) leistete nach eigenen Angaben im Zeitraum von 1998 bis 2011 bei 664 deutschen Staatsbürgern Sterbehilfe.

 

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