Sterbehilfe: Belgischer Sexualstraftäter darf sterben

Ein Berufungsgericht in Brüssel hat heute den Antrag eines Sexualstraftäters auf Sterbehilfe gebilligt. Der Mann sitzt seit 30 Jahren im Gefängnis wünscht sich nichts sehnlicher als den Tod.
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Der belgische Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken darf sterben.
dpa Der belgische Sexualstraftäter Frank Van Den Bleeken darf sterben.

Brüssel - Nach rund 30 Jahren Haft darf ein Sexualstraftäter in Belgien jetzt wie von ihm selbst beantragt sterben. Ein Berufungsgericht in Brüssel billigte am Montag den Antrag des Häftlings auf Sterbehilfe endgültig. Der 50 Jahre alte Frank Van Den Bleeken sitzt seit fast 30 Jahren im Gefängnis und leidet nach eigenen Angaben stark unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen. Weil er nach eigenen Angaben nicht ausreichend therapiert wurde, will er sterben. In Belgien ist seit 2002 die Sterbehilfe erlaubt - nicht nur für Todkranke, sondern auch für Menschen, die psychisch leiden.

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