Stalking-Oma dekoriert Haus mit Kondomen
Arnsberg - Er hat sicherlich schon zig Stoßgebete zu Gott geschickt. Geholfen haben sie nichts. Aber auch ein Kontaktverbot, mehrere Verfahren und eine Therapie haben bislang nichts gebracht im Fall der liebeshungrigen Rentnerin Christel G. aus dem Sauerland: Seit 14 Jahren stalkt die 72-jährige Frau den katholischen Pfarrer Michael Hammerschmidt (61). Sie lauert ihm auf, verfolgt ihn mit dem Auto, zieht sich vor ihm aus – und legt sogar Kondome am Pfarrhaus ab.
Es ist ein „Albtraum“, wie es Hammerschmidt einmal beschreibt. Er kann nicht mal mehr wie gewohnt zum Joggen gehen, weil er befürchtet, dass er auf sie trifft, erzählt er 2013 lokalen Medien.
Er will, dass die Seniorin, die keinen festen Wohnsitz hat, für diese massiven Belästigungen bestraft wird. Eigentlich ist sie 2014 bereits zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Seit gestern stehen beide Parteien erneut im Berufungsprozess vor dem Gericht in Arnsberg: Die Frau kämpft für einen Freispruch wegen Nicht-Schuldfähigkeit, die Staatsanwaltschaft will eine höhere Strafe für die Stalkerin.
Alles beginnt im Jahr 2001. Der Vater der Frau stirbt, Pfarrer Hammerschmidt übernimmt die Sterbebegleitung. Erst schwärmt die Frau nur ein bisschen für den Priester, er erwidert das nicht. „Sie kennt mich als Mensch überhaupt nicht“, beteuert Hammerschmidt.
Lesen Sie hier: Fünf Verdächtige in U-Haft: Teufelsaustreibung! Frau stirbt in Frankfurter Hotel
Doch die Verliebte hört nicht auf, beginnt ihn massiv zu stalken. Immer wieder steht sie nackt vor seinem Zuhause, kommt sogar zu Beerdigungen und Gottesdiensten und ruft ihm Obszönitäten hinterher. Sie schickt ihm parfümierte Liebesbriefe, kontaktiert ihn per SMS. Regelmäßig dekoriert sie das Pfarrhaus mit Luftballons und Kondomen, wirft ihm Gurken vor die Tür – als Phallus-Symbol. Sie taucht zu unterschiedlichen Zeiten auf, ist unberechenbar. Hammerschmidt sagt: „Die Frau ist mit allen Wassern gewaschen.“
Der Geistliche ist hilflos. Gerichtlich lässt sich erst nichts machen. Es kommt mehrmals zu Prozessen wegen Beleidigung und Nötigung. Aber sie nehmen immer das gleiche Ende: Die Frau wird als schuldunfähig eingestuft. Die Belästigungen gehen weiter. 2011 urteilt das Amtsgericht in Meschede schließlich: Die Seniorin darf sich dem Pfarrer nicht mehr als 50 Meter nähern. Das ist der liebeskranken Frau aber völlig egal. Es gehen weitere 90 Verstöße bei der Staatsanwaltschaft ein.
Am Karsamstag 2013 erwischt der Pfarrer Christel G. auf frischer Tat dabei, wie sie wieder sein Haus „dekoriert“. Er hält sie fest, ruft die Polizei – die Beamten nehmen die verliebte Frau fest. Haftbefehl. Die Richter verurteilen sie zu 14 Monaten Haft.
Damals sagt Christel G. im Prozess aus: „Er ist für mich ein Liebhaber, der unerreichbar ist, den ich von Herzen liebe.“
Wegen dieser Besessenheit ist ihre Verteidigung nun erneut vor Gericht gezogen: Die 72-Jährige sei nicht liebestoll, sie sei liebeskrank, so die Begründung Sprich: Schuldunfähig. Sieht das Gericht dies genauso, droht der Frau die Einweisung in eine Therapie. Die Anklage dagegen will eine höhere Haftstrafe erreichen. Der Priester sagt: „Ich will nur, dass endlich Schluss ist.“ Der Prozess wird am 16. Dezember fortgesetzt.
- Themen:
- Polizei