Staatsanwalt beendet Ermittlung gegen Marco W.
In den Augen der deutschen Behörde ist der 19-Jährige rehabilitiert: Das Verfahren wegen Missbrauchs einer Schülerin wird eingestellt. Doch in Antalya folgt bald das Plädoyer des Anklägers.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Marco Weiss wegen Verdachts auf Missbrauch einer englischen Schülerin in der Türkei eingestellt. Der Verdacht gegen den 19-Jährigen aus Uelzen in Niedersachsen habe sich «nach dem Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Ermittlungen» nicht bestätigt, teilte die Behörde am Montag mit. Sein Ruf sei nun rehabilitiert, erklärte Marcos Familie.
Marco Weiss wurde vorgeworfen, im April 2007 in einem Hotel in der Türkei ein 13-jähriges Mädchen aus England missbraucht zu haben. Marco hat die Vorwürfe bestritten und stets von einvernehmlichen Zärtlichkeiten gesprochen. In der Türkei läuft immer noch ein Missbrauchsprozess gegen Marco. Die Verhandlung in Antalya wird am 5. Juni fortgesetzt. Dann soll der Ankläger sein Plädoyer halten. Marco hatte 274 Tage in türkischer Untersuchungshaft verbracht.
Angaben des Mädchens «nicht völlig konstant»
Der damals 17-jährige Schüler soll gegen ihren Willen sexuellen Kontakt mit ihr gehabt haben, während sie im Hotelbett schlief, hieß es. Die Staatsanwaltschaft erklärte zur Einstellung, Zeugen, die sich zur Tatzeit auf dem Balkon des Hotelzimmers aufgehalten hatten, hätten keinen sexuellen Übergriff bemerkt. Auch bei einer ärztlichen Untersuchung des Mädchens hätten sich keine Spuren für Gewalt ergeben. Hinzu kommt, dass die Angaben des Mädchens zur Tat «selbst nicht völlig konstant gewesen sind», wie die Staatsanwaltschaft erklärte.
Die Familie Weiss zeigte sich zufrieden mit der Verfahrenseinstellung. «Wir sind froh, in gefestigten, rechtsstaatlichen Strukturen leben zu dürfen, in denen die Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden selbstverständliches Gemeingut ist», hieß es in einer Erklärung vom Montag. Die Familie wünsche sich nun, dass das Gericht in der Türkei, «Größe und den Mut aufbringt, sein Urteil allein an den objektiven Kriterien eines rechtsstaatlichen Verfahrens auszurichten, ohne öffentlichem oder innenpolitischem Druck». (dpa/AP)
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