Spektakuläre Wende im Redtube-Fall
Hamburg - Ist die massenhafte Abmahnung von Nutzern des Internet-Pornoportals Redtube juristisch nicht aufrecht zu erhalten? Möglicherweise hat das Unternehmen, in deren Auftrag die Abmahnungen verschickt worden sind, gar nicht die Online-Verwertungsrechte für die betreffenden Porno-Filme. Hinweise darauf ergäben sich aus entsprechenden Verträgen, die der "Welt am Sonntag" vorliegen.
Danach soll die Schweizer Porno-Rechteinhaber-Firma The Archive AG lediglich die Online-Verwertungsrechte erworben haben. Das Kölner Landgericht, das ursprünglich die Herausgabe der Postanschriften der angeblichen Pornofans angeordnet hatte, ruderte zurück und kündigte eine kritische Prüfung der eigenen Beschlüsse für Anfang Januar an. Sollte sich herausstellen, dass The Archive die Online-Rechte für die abgemahnten Filme gar nicht hat, würde der Fall zusammenbrechen. Die abgemahnten Porno-Nutzer, die bereits gezahlt haben, könnten versuchen, ihr Geld zurückzubekommen.
Anfang Dezember hatte die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen Zehntausende Abmahnungen an Konsumenten von Porno-Streams verschickt. Konkret handele es sich bei den abgemahnten Vorgängen um das Anschauen der Filme "Miriam's Adventures", "Hot Stories", "Amanda's Secret" und "Dream Trip" auf dem Porno-Portal Redtube im August 2013.
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