Schwarzfahren: Knast und Gefängnis drohen weiterhin
Schwarzfahrer in Bussen und Bahnen werden vorerst wohl weiterhin als Straftäter verfolgt. Im Bundestag zeichnete sich am Freitag keine Mehrheit für die Forderung von Linken und Grünen ab, das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr als Straftat zu behandeln, sondern allenfalls als Ordnungswidrigkeit.
Schwarzfahren: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Wer nicht zahlt, kommt ins Gefängnis – für die Linke ist das "irrsinnig" Der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung erklärte, Schwarzfahren sei "in hohem Maße unsolidarisch und insofern auch verurteilungswürdig". Niema Movassat von der Linken kritisierte hingegen, anders als das Schwarzfahren werde Falschparken nur als Ordnungswidrigkeit bestraft, obwohl beiden Fälle in etwa "der gleiche Unrechtsgehalt" zugrunde liege.
Die Debatte über eine Straffreiheit von Schwarzfahrern ist nicht neu. So hatte etwa auch schon der Deutsche Richterbund dafür plädiert, das Schwarzfahren als Tatbestand im Strafgesetzbuch zu überprüfen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sprach sich hingegen deutlich gegen derartige Pläne aus.
Wann droht Gefängnis wegen Schwarzfahrens?
Befürworter der Straffreiheit verweisen auch darauf, dass derzeit Schwarzfahrer ins Gefängnis wandern, wenn sie eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht zahlen können. Movassats Worten zufolge sitzen bundesweit etwa 5.000 Menschen wegen Beförderungserschleichung im Gefängnis. Das sei "irrsinnig" – angesichts der Haftkosten von 130 Euro pro Tag und Person.
Jung betonte hingegen, Justizstrafrecht dürfe nicht nach Kassenlage gemacht werden. Sein SPD-Kollege Karl-Heinz Brunner zeigte sich grundsätzlich offen für die Vorschläge der Opposition, warnte aber vor einem "Schnellschuss". Die beiden Gesetzentwürfe wandern jetzt zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse des Parlaments.
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