Schule geht gegen zu aufreizende Kleidung vor

Aufreizende Kleidung von Schülerinnen veranlasst eine Schule in Baden-Württemberg zum Durchgreifen: Die Schulleiterin aus Horb verfasste einen Elternbrief, in dem sie ankündigt, dass zu offenherzige Kleidung künftig geahndet wird.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
An einer Schule in Baden-Württemberg wird zu offenherzige Kleidung - wie zum Beispiel Hotpants - künftig geahndet.
dpa An einer Schule in Baden-Württemberg wird zu offenherzige Kleidung - wie zum Beispiel Hotpants - künftig geahndet.

Aufreizende Kleidung von Schülerinnen veranlasst eine Schule in Baden-Württemberg zum Durchgreifen: Die Schulleiterin aus Horb verfasste einen Elternbrief, in dem sie ankündigt, dass zu offenherzige Kleidung - zum Beispiel bauchfreie Shirts oder Hotpants - künftig geahndet wird.

Horb - Schülerinnen sollen dann zwangsweise große T-Shirts überziehen müssen. Mit Blick auf mögliche Elternproteste gegen die neuen Regeln heißt es in dem Schreiben: "Es geht uns dabei nicht um die Unterdrückung der Individualität Ihres Kindes." Vielmehr gehe es um einen Betrag zu einem "gesunden Schulklima, in dem sich alle wohlfühlen und in dem gesellschaftliche und soziale Werte gelebt und gefördert werden".

Nach Auskunft des Kultusministeriums erlaubt das Schulgesetz Schulen, solche Maßnahmen zu treffen, wenn anders die Ordnung des Unterrichts nicht aufrecht erhalten werden kann. Grundsätzlich seien die Grundrechte aber auch für Schüler da, insbesondere das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Lesen Sie hier: Würzburger Dresscode-Schule: Hitze- statt bauchfrei

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.