Schmutzige Tricks bei der Scheidung

Vor allem viele Männer rechnen sich arm: Das will Ministerin Zypries künftig verhindern und mit einer Reform des Güterrechts dafür sorgen, dass bei der Ermittlung von Ansprüchen weniger finanziell getrickst werden kann.
BERLIN Mehr finanzielle Gerechtigkeit bei Ehescheidungen: Mit einer Reform des Güterrechts will Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) dafür sorgen, dass bei der Ermittlung von Ansprüchen künftig deutlich weniger finanziell getrickst werden kann. „Ich würde mal sagen, das nützt vor allem den Frauen“, sagte die Ministerin bei der Vorstellung ihrer Pläne, die alle Paare ohne Ehevertrag betreffen. Und so sehen sie aus:
Schulden. Grundsätzlich gilt: Wenn einer der Partner in der Ehe ein größeres Finanzpolster aufbaut als der andere (in der Regel der Mann), muss er dem anderen die Hälfte davon abgeben. Allerdings wurden bisher Schulden nicht mitberechnet: Selbst wenn ein Partner mit einer Million Miese in die Ehe gegangen ist – und der andere vielleicht sogar noch beim Abzahlen geholfen hat – wurde bisher von einem Anfangsvermögen von null Euro ausgegangen. Künftig werden Schulden mitberechnet, Tilgungen gelten als Zugewinn.
Armrechnen dank möglichst langem Verfahren. Viele vermögende Trennungswillige haben sich bisher zunutze gemacht, dass der Stichtag für die Ermittlung des Zugewinns zwar der Tag des Scheidungsantrages ist. Allerdings orientiert sich die einklagbare Summe daran, wie viel Vermögen am Tag der Scheidung tatsächlich noch übrig ist – wer also das Verfahren möglichst in die Länge zieht, und in dieser Zeit das Geld mit vollen Händen ausgibt oder etwa dem neuen Partner schenkt oder an Dritte überträgt, kann dafür sorgen, dass der Exgatte doch noch leer ausgeht. Künftig gilt: Der Zugewinn wird am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages verbindlich ermittelt und bleibt dann auch so.
Schnell alles ausgeben. Vorausschauende Rosenkrieger versuchen auch gerne, noch vor dem Scheidungsantrag möglichst viel anrechenbares Geld loszuwerden. Und es ist ziemlich schwierig, jemanden daran zu hindern, sein eigenes Geld auszugeben. Nun will Zypries aber zumindest die Möglichkeit schaffen, per Einstweiliger Verfügung dagegen vorzugehen, dass ein Bald-Ex-Gatte vorzeitig Vermögen beiseite schafft, etwa in dem er seine Eigentumswohnung verkauft.
Das Gesetz soll am heutigen Mittwoch im Kabinett behandelt werden und im September 2009 in Kraft treten.