Schallschutz in Eigentumswohnungen?
Karlsruhe - Ein Eigentümer aus Travemünde an der Ostsee ist gegen den über ihn lebenden Wohnungsinhaber vor Gericht gezogen.
Dieser hatte den alten Teppichboden durch Parkett ersetzt. Deshalb wurde es lauter in der unteren Wohnung.
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Der Kläger verlangte den Austausch des Bodenbelags und bekam vom Amtsgericht Lübeck Recht. Aus Sicht des Landgerichts Itzehoe - ebenfalls in Schleswig-Holstein - ist die Belästigung aber noch unter der Trittschallgrenze von 63 Dezibel und damit zumutbar. Mit der Revision vor dem BGH will der Kläger erreichen, dass das Amtsgerichtsurteil wieder gilt.
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