Schallschutz in Eigentumswohnungen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch heute über den Schallschutz in Eigentumswohnungen urteilen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Karlsruhe -  Ein Eigentümer aus Travemünde an der Ostsee ist gegen den über ihn lebenden Wohnungsinhaber vor Gericht gezogen.

Dieser hatte den alten Teppichboden durch Parkett ersetzt. Deshalb wurde es lauter in der unteren Wohnung.

<strong>Lesen Sie hier alles zum Thema Wohnungen</strong>

Der Kläger verlangte den Austausch des Bodenbelags und bekam vom Amtsgericht Lübeck Recht. Aus Sicht des Landgerichts Itzehoe - ebenfalls in Schleswig-Holstein - ist die Belästigung aber noch unter der Trittschallgrenze von 63 Dezibel und damit zumutbar. Mit der Revision vor dem BGH will der Kläger erreichen, dass das Amtsgerichtsurteil wieder gilt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.