Schäden zu Silvester: Wann haftet die Versicherung?
Silvester – einer der schadensträchtigsten Tage des Jahres. Bei der ganzen Böllerei kann es schon Mal passieren, dass die Hausfassade oder ein Briefkasten Schaden nehmen. Häufig fliegen die Kracher unter die Füße in einer Menschenmenge und auch dabei kann es zu Verletzungen kommen. Wann springt in solchen Fällen eigentlich die Versicherung ein?
Schäden an Autos
Hat der Verursacher das Auto absichtlich demoliert, muss er für den Schaden aufkommen. Bei Unachtsamkeit kommt unter Umständen dessen private Haftpflichtversicherung auf. Ist der Schuldige unbekannt, kommt die Teilkaskoversicherung bei Brand-, Explosions- oder Glasbruchschäden am Fahrzeug auf – mutwillige Zerstörung oder Dellen durch herunterfallende Raketen sind Sache der Vollkaskoversicherung.
Betroffene sollten sich innerhalb einer Woche bei ihrer Versicherung melden, um die Kosten erstattet zu bekommen.
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AZ-Service: Hilfe bei Schäden an Autos
Legales Feuerwerk verursacht bei korrekter Anwendung zwar kaum Schäden, wenn sie mit parkenden Autos in Berührung kommen. Aber wer keine Garage hat, sollte sein Auto lieber in einer ruhigen Nebenstraße parken – am besten unter einem Baum, denn „die Äste bremsen herabfallende Böller-Reste“, sagt Josef Harrer vom ARCD (Auto- und Reiseclub Deutschland).
Sollten Raketen und Böller doch Dellen im Blech und Brandspuren auf dem Lack hinterlassen haben, müssen Autobesitzer nicht zwingend zum Fachmann: Schwarz-braune Verfärbungen lassen sich meist mit einer Autowäsche und einer Lackpolitur entfernen. Bei kleineren Brandschäden hilft ein Lackstift.
Bei stärkeren Schäden wie zerbrochenen Scheiben oder Brandlöchern in Kunststoffteilen hilft jedoch meist nur noch ein Gang zum Fachmann.
Autofahrer sollten in der Silvesternacht außerdem immer mit alkoholisierten Passanten rechnen, die plötzlich auf die Straße treten können. Außerdem sollten sie aufgrund der verstärkten Polizeikontrollen immer an ihren Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 denken.
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Schäden in der Wohnung
Brandflecken am Sofa oder verschütteter Rotwein auf dem neuen Teppich – hier gilt der Grundsatz: Der Verursacher haftet. Seine private Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden am Eigentum des Gastgebers auf. Bis auf eine Ausnahme. „Die Versicherung zahlt nur, wenn die Schäden nicht vorsätzlich verursacht wurden“, sagt CosmosDirekt-Versicherungsexperte Bernd Kaiser.
Böller im Briefkasten? Bei Kindern unter sieben Jahren müssen die Eltern nur zahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aber Achtung: Verursacht der Sprössling die Briefkasten-Explosion absichtlich, greift die Haftpflichtversicherungen der Eltern nicht – sie müssen zahlen (bis zum 18. Lebensjahr).
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Wohnungs- oder Hausbrand
Fliegt eine Rakete durchs offene Wohnzimmerfenster und verursacht einen Brand, ersetzt die Hausratsversicherung den Schaden, der durch Feuer und Löschwasser entsteht. „Durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind alle beweglichen Gegenstände, wie Möbel, Teppiche, Haushalts- und Elektrogeräte“, sagt Bernd Kaiser.
Und wenn der Dachstuhl brennt? „Bei Schäden an der Bausubstanz ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig“, so der Versicherungsexperte. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Fenster geschlossen zu halten.
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Verletzungen durch Feuerwerkskörper
Hier greift die Privathaftpflichtversicherung des „Absenders“ – aber nur, wenn der Partygast ohne Vorsatz des Absenders verletzt worden ist. Wen handelsübliche Böller und Raketen dauerhaft verletzt haben, schützt eine private Unfallversicherung vor finanziellen Folgen.
Selbst an Knallern zu tüfteln, ist nicht bloß gefährlich, auch der Versicherungsschutz entfällt in solch einem Fall: „Wer selbst an Silvesterknallern bastelt, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar“, warnt Bernd Kaiser.
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