Schadenersatz und Strafprozess: Was kommt auf Althaus zu?

JENA/WIEN - Zwar wurde er Ende letzte Woche in ein Krankenhaus in seiner thüringischen Heimat verlegt, doch die schlechten Nachrichten für den bei einem Skiunfall schwer verletzten Ministerpräsidenten Dieter Althaus reißen nicht ab.
Die Familie der am Neujahrstag mit dem Politiker zusammengestoßenen und dabei tödlich verletzten Slowakin Beata C. wird Schadenersatzforderungen stellen.
Außerdem wird mit großer Wahrscheinlichkeit Anklage gegen den Deutschen erhoben, ein Prozess vor dem Bezirksgericht im österreichischen Irdning wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung also unvermeidlich sein.
Der Anwalt, der die Interessen der Familie der Slowakin vertritt, Alexander Rehrl, sagte: „Nach den bisherigen Ermittlungen fuhr der Ministerpräsident von einer steileren Piste bergauf in einen flacheren, langsameren Skihang. Er hätte so fahren müssen, dass er niemanden gefährdet. Das war anscheinend nicht der Fall.“
Über die Höhe der Schadenersatzforderung machte er keine Angaben: „Ein Leben ist unbezahlbar“. Komme es zu keiner außergerichtlichen Einigung werde er eine Zivilklage anstreben.
Zu einem Strafprozess wird es, so „Spiegel online“, auf jeden Fall kommen. Laut Staatsanwalt Walter Plöbst muss ein tödlicher Unfall in Österreich vor Gericht verhandelt werden, auch wenn dem Überlebenden nur eine Teilschuld angelastet wird. Es gebe keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.
Sachverständige und die Anwälte beider Parteien haben laut „Spiegel online“ den Unfallort begutachtet. Dort mündet die Abfahrt „Die Sonnige“, auf der Althaus unterwegs war, in die „Panorama“-Abfahrt, die Beata C. befuhr.
Althaus war entgegen der Fahrtrichtung links abgebogen und die Piste ein Stück hochgefahren. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen war der Politiker etwa 40 Stundenkilometer schnell, die Frau fuhr langsamer.
Der Liezener Anwalt Walter Kreissl, der Althaus vertritt, räumt ein, dass der Ministerpräsident „nach Lage der Dinge ein Stück bergauf“ gefahren sei. Er weist aber darauf hin, dass ein Unfall sich jederzeit auf Skipisten ereignen könne. Althaus habe sich weder „rücksichtslos, ungewöhnlich, noch auffällig“ verhalten.
Merkel darf nicht ans Krankenbett
Unterdessen gibt es um den Gesundheitszustand des am Freitag nach Jena überführten Dieter Althaus neue Spekulationen – angeheizt dadurch, dass laut „Bild am Sonntag“ ein Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel am Krankenbett Althaus’ von den Ärzten nicht gestattet wurde. Es werde nur Besuch seiner Familie zugelassen.
Der Politiker soll noch rund eineinhalb Wochen in der Klinik bleiben, danach in Reha gehen. Erst danach könnten die endgültigen Heilungschancen beurteilt werden – und ob der CDU-Spitzenkandidat Kommunal- und Landtagswahl, die in diesem Jahr in Thüringen anstehe, bestreiten kann..