Schadenersatz bei verlorenem Wohnungsschlüssel beschränkt
Schlüssel verloren, aber wer muss für die Folgen aufkommen? Der Bundesgerichtshof hat nun ein Urteil ausgesprochen!
Karlsruhe - Mieter, die ihren Wohnungsschlüssel verloren haben, müssen nur dann die Kosten für eine neue Schließanlage bezahlen, wenn die ganze Anlage tatsächlich ausgetauscht worden ist. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden.
Ein Mieter, der seinen Schlüssel verliert, muss demnach grundsätzlich Schadenersatz leisten. Dies könne auch den Austausch der Schließanlage umfassen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein ersatzfähiger Vermögensschaden liege aber erst vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde (Az.: VIII ZR 205/13).
Die Richter gaben damit der Revision eines Mieters statt. Der Vermieter eines Hauses in der Nähe von Heidelberg wollte einen Kostenvorschuss für den Austausch der gesamten Schließanlage, nachdem der Mieter beim Auszug nur einen von zwei Schlüsseln zurückgegeben hatte. Das hätte knapp 1500 Euro gekostet. Die Anlage wurde aber bislang nicht ausgetauscht.