S-Bahn in Sinsheim rast mit ohnmächtigem Fahrer weiter

Eine S-Bahn ist minutenlang führerlos durch ein Tal in Baden-Württemberg gefahren - der Triebwagenführer war bewusstlos. Ein Sprecher der Bundespolizei Karlsruhe sprach von einem gefährlichem Vorfall mit gutem Ausgang.
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Eine S-Bahn ist minutenlang führerlos durch ein Tal in Baden-Württemberg gefahren - der Triebwagenführer war bewusstlos. (Archivbild)
dpa Eine S-Bahn ist minutenlang führerlos durch ein Tal in Baden-Württemberg gefahren - der Triebwagenführer war bewusstlos. (Archivbild)

Sinsheim - Die Bahn habe am vergangenen Samstag mehrere Haltepunkte im Elsenztal nahe Sinsheim passiert, bevor sie zum Stehen kam. Warum der Triebwagenführer nicht ansprechbar war, werde derzeit untersucht. Gegen den Mann werde wegen Gefährdung des Bahnverkehrs ermittelt, sagte der Polizeisprecher.

Nach Angaben der Deutschen Bahn haben "alle technischen Sicherheitseinrichtungen zu jeder Zeit wie vorgesehen funktioniert". Die Sicherheit der Fahrgäste sei "zu keinem Zeitpunkt" gefährdet gewesen. Weitere Untersuchungen zu den genauen Umständen des Vorfalls liefen.

Einem Bericht der "Rhein-Neckar-Zeitung" zufolge hatten Passagiere bemerkt, dass die Bahn an einem vorgesehenen Halt einfach weiterfuhr, und waren zum Fahrer gelaufen. Durch die Glasscheibe sahen sie, dass der Mann zusammengesackt war. Sie zogen die Notbremse, aber nichts passierte. Kurz darauf kam der Fahrer wieder zu sich.

Unklar war zunächst, warum das System der sogenannten Totmann-Taste nicht funktioniert habe. Der Lokführer muss diese Taste in kurzen Abständen betätigen. Tut er das nicht - etwa, weil er ohnmächtig ist - wird der Zug normalerweise automatisch gestoppt. Die Bahn erklärte: "Die Auswertung des Fahrtenschreibers hat keinerlei Abweichungen bei der Auslösung der sogenannten "Totmanntaste" ergeben."

Laut Bahn war die Notbremse ebenfalls auf dem "Stand der Technik": Die Betätigung der Notbremse führe bei diesem wie bei vielen Fahrzeugen im Regional-, U-Bahn- und Stadtverkehr zu einem Alarmsignal, das den Triebfahrzeugführer zur Bremsung veranlasse.

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