Rebecca-Prozess: Geständnis des Angeklagten

Auftakt-Geständnis des Angeklagten: Vor dem Landgericht Rostock hat der Prozess um die Entführung und Vergewaltigung der 17-jährigen Rebecca im vergangenen Oktober begonnen.
dpa |
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Rostock - Die Jugendliche war nach einem Discobesuch in einer menschenleeren Gegend der Anklage zufolge von dem 28-jährigen Mario B. überfallen und vergewaltigt worden. Danach verschleppte er sie laut den Vorwürfen in seine Wohnung, hielt sie dort in Dunkelheit stundenlang gefesselt und vergewaltigte sie. Nach vier Tagen Martyrium gelang Rebecca nur in eine Decke gehüllt die Flucht. 

Der Anwalt des mehrfach, als Jugendlicher auch wegen eines Sexualdelikts vorbestraften Mario B. verlas eine Erklärung, wonach der Mann die Tat nicht geplant habe. Er sei mit Alkohol und Drogen zugedröhnt gewesen, als er gegen 02.30 Uhr Rebecca zufällig mit dem Fahrrad angerempelt habe. Aus Ärger über den Zusammenstoß habe er Rebecca mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. An die ihm vorgeworfene erste Vergewaltigung noch auf der Straße konnte er sich nicht erinnern, schloss das aber nicht aus.

Bei seiner Befragung in dem voll besetzten Gerichtssaal sagte der 28-Jährige, er habe die junge Frau mit nach Hause geschleppt, um dort ihre Wunden zu versorgen. Mario B. war 2011 aus der Haft entlassen worden und stand zum Zeitpunkt von Rebeccas Verschwinden unter Führungsaufsicht. Weil er wusste, dass schon die ersten Straftaten schwere Konsequenzen haben würden, habe er warten wollen, bis ihre Wunden verheilt waren.

"Irgendwann wollte ich sie wieder gehen lassen", sagte Mario B. und ergänzte auf Nachfrage: "So nach einer Woche." Er stritt ab, dass er Rebecca töten wollte. Es sei ihm aber klar gewesen, welche Taten er begangen hatte. Bei seiner Aussage vor Gericht wirkte der 28-Jährige unbeteiligt.

Rebecca musste die vier Tage in seiner Gewalt unbekleidet überstehen. Wenn Mario B. das Haus für acht oder neun Stunden verließ, fesselte er sie. Nach einem ersten misslungenen Fluchtversuch schlug er ihr nach eigener Aussage mehrfach ins Gesicht. Bei einer zweiten Fluchtmöglichkeit sprang sie nur mit einer Decke bekleidet aus dem Fenster der Erdgeschoss-Wohnung und bat einen Autofahrer um Hilfe, der sie zur Polizei brachte. Die Ermittler hatten mit Hundertschaften, Taucher- und Hundestaffeln sowie mit Hubschraubern vergeblich nach der jungen Frau gesucht.

Der Richter verwies darauf, dass bei einem Urteil die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik oder auch Sicherungsverwahrung möglich seien. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung in drei Fällen, Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Insgesamt sind noch drei Verhandlungstage angesetzt.

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