Raucher-Mieter: Fliegt er aus seiner Wohnung?
Weil er zu viel raucht, soll ein Mieter nach 40 Jahren aus seiner Wohnung fliegen. Am Donnerstag ist der Fall vor Gericht
Düsseldorf - Diesen Prozess werden Millionen von Mietern gespannt verfolgen: Am Donnerstag verhandelt das Düsseldorfer Landgericht darüber, ob Mieter Friedhelm Adolfs (75) nach mehr als 40 Jahren aus seiner Wohnung fliegt. Grund für den Zoff vor Gericht: Adolfs ist passionierter Raucher - und soll seine Nachbarn mit dem Gequalme belästigt haben.
Für seinen Anwalt ist er der zweitprominenteste Raucher Deutschlands – nach Helmut Schmidt. Dabei ist Friedhelm Adolfs nicht Bundeskanzler, sondern nur Hausmeister im Ruhestand. Seine Prominenz verdankt er seiner Vermieterin und er hätte vermutlich gerne auf das Aufsehen verzichtet: Dem passionierten Raucher droht wegen seines Gequalmes die fristlose Räumung seiner bescheidenen Parterre-Wohnung.
Jetzt geht der viel beachtete Rechtsstreit in die zweite Instanz und die will sich mit dem Fall nicht lange aufhalten. Eine halbe bis eine Stunde soll die Verhandlung dauern. Entschieden wird voraussichtlich ohnehin erst später an einem gesonderten Verkündungstermin. Das Düsseldorfer Amtsgericht hatte im vergangenen Sommer ein Urteil verkündet, das als Warnschuss für Millionen Raucher für Furore sorgte.
Denn in dem Verfahren prallen zwei Grundrechte aufeinander. Auf der einen Seite steht das Grundrecht des Rauchers auf freie persönliche Entfaltung, auf der anderen das des Nichtrauchers auf körperliche Unversehrtheit. Das Gericht hatte der persönlichen Freiheit von Rauchern wie Adolfs Grenzen aufgezeigt. Obwohl das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt ist, habe es seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Mitmenschen. Und die habe in diesem Fall Vorrang, befand das Amtsgericht, denn der Raucher sei in diesem Fall der Störer.
Konkret: Wer seinen Nachbarn den Hausflur verpestet, nicht vernünftig lüftet, auf Beschwerden und Abmahnungen nicht reagiert, der kann sich später im Gerichtsverfahren nicht einfach bloß auf sein Recht berufen, in seiner Wohnung zu qualmen, wie es ihm beliebt. Adolfs tritt mit einem neuen Anwalt an: Martin Lauppe-Assmann (Eigenwerbung: „Ich mache ihre Scheidung schöner als die Hochzeit“) soll es nun richten.
Der engagierte Rechtsanwalt betont die soziale Seite des Falls: „Es geht hier nicht um die Freiheit eines Rauchers, sondern um das Recht eines 75-jährigen Witwers, der stets pünktlich die Miete zahlt, darauf, seine äußerst bescheidene Wohnung zu behalten.“ Könnte Lauppe-Assmann das Verfahren bei Null beginnen, läge die Beweislast bei der Vermieterin, aber durch den Vortrag beim Amtsgericht wurden Fakten geschaffen, die seine Position nun erschweren.
Der Anwalt sieht für die Niederlage Adolfs in der ersten Instanz eine Mitschuld des Amtsrichters: Der habe dem „Sozialrentner“ Adolfs zu Unrecht die Prozesskostenhilfe verweigert und sich dann auf den lückenhaften Vortrag von dessen Anwältin berufen. „Erst die Anwältin nicht zu bezahlen und sich dann über deren Vortrag zu beschweren, das geht so nicht.“
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