Rauchen in der Wohnung: Tipps gegen den Qualm

Düsseldorfer Gericht: Vermieterin hat dem Mann zu Recht gekündigt. Die AZ gibt Tipps, wie Sie sich solchen Ärger ersparen können – und ihre Wohnung geruchfrei bleibt.
mh |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Düsseldorf - Im Prozess um die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters (AZ berichtete) hat das Amtsgericht Düsseldorf der Vermieterin Recht gegeben. Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Dies sei von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, dass Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer „unzumutbaren Geruchsbelästigung“ führe.

Das Amtsgericht bestätigte damit die fristlose Kündigung des Rentners Friedhelm Adolfs (75) , die die Vermieterin mit den Rauchgewohnheiten des langjährigen Mieters begründet hatte.

Raucher, die in ihren eigenen vier Wänden qualmen wollen, stören sich häufig selbst am Geruch – nicht nur am Tag danach. Doch es gibt einige Tricks, wie der Gestank in der Wohnung reduziert werden kann.

  • Das einfachste ist natürlich, auf dem Balkon, der Terrasse oder vor der Haustür zu rauchen. Doch Vorsicht, auch da können sie Nachbarn belästigen.
  • Wenn das Qualmen im Inneren stattfinden muss, dann sollten Sie schon während dessen lüften – am besten mit kräftigen Durchzug. So kann sich der Qualm gar nicht erst in Textilien, Tapeten oder Möbeln festsetzen.
  • Leeren Sie noch am Abend die Aschenbecher aus und reinigen Sie sie feucht. Die kalte Asche kann eine ganze Wohnung stinken lassen.
  • Das Zimmer, in dem geraucht wurde, sollte nachts nicht zu stark auskühlen. In der Kühle ist Gestank unangenehmer als in der Wärme.
  • Ein altes Hausmittel gegen Rauchgeruch ist Essig: Einen Topf mit Wasser aufkochen, der mit einem Schuss Essig versetzt wurde. Füllen Sie Schüsseln mit dem Essigwasser und verteilen Sie sie in den betroffenen Räumen. Der Essigdunst bindet sehr schnell den Rauchgeruch.
  • Wischen Sie glatte Oberflächen mit Essigwasser ab.
  • Wer den Essiggeruch nicht mag, kann auch Zitrone verwenden.
  • Häufiger als Nichtraucher sollten sie alle Textilien aus der Wohnung – Polster, Tischdecken, Gardinen – im Freien lüften. Wenn dies nicht reicht, müssen sie gewaschen werden.
  • Wie der Fall von Friedhelm Adolfs zeigt, müssen Mieter auf jeden Fall auch dafür sorgen, dass der Rauch aus der Wohnung nicht ins Treppenhaus dringen kann. Dafür empfehlen sich speziell abgedichtete Türen. Wenn die genannten Maßnahmen nicht mehr ausreichen, der Rauchgeruch in einem Zimmer oder in der Wohnung fest hängt, dann helfen nur noch radikale Maßnahmen.
  • Verrauchte Teppiche müssen mit einem Sprühextraktionsgerät gereinigt werde – das kann man in Reinigungen oder Teppichgeschäften leihen.
  • Weil der Rauch auch in die Fugen eindringt und sich unter dem Wand- oder Bodenbelag festsetzt, hilft bei Laminat- oder Parkettböden oft nur das Rausreißen.
  • Verputzte oder tapezierte Wände lassen sich nicht reinigen. Auch das einfache Überstreichen hilft nichts. Hier können so genannte überstreichbare Sperrgrundierungen sowie spezielle Anti-Nikotin-Farben verwendet werden.

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.