Rasseliste gefordert: Kampfhunde killen Kind

Ein schrecklicher Unfall: In Thüringen beißen Kampfhunde eine Dreijährige tot. Jetzt wird der Ruf nach strengeren Gesetzen laut. Vorallem Thüringen hat hier noch aufzuholen.
von  Abendzeitung
Illustration
Illustration © dpa

OLDISLEBEN/MÜNCHEN - Ein schrecklicher Unfall: In Thüringen beißen Kampfhunde eine Dreijährige tot. Jetzt wird der Ruf nach strengeren Gesetzen laut. Vorallem Thüringen hat hier noch aufzuholen.

Deutschland ist entsetzt: Vier Bullterrier fielen über eine Dreijährige im thüringischen Oldisleben her. Die wildgewordenen Hunde bissen so lange auf Kopf und Körper der Kleinen ein, bis sie tot war. Immer wieder töten Kampfhunde unschuldige Kinder – nach der jüngsten Attacke wird jetzt der Ruf nach einem schärferen Hundegesetz laut.

Strengere Regeln hätten das Unglück verhindern können, betont der Chef der Deutschen Kinderhilfe in Thüringen, Georg Ehrmann. Er fordert eine per Gesetz vorgegebene Liste gefährlicher Hunderassen sowie einen Hundeführerschein. Auch der innenpolitische Sprecher der thüringischen CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Fiedler betont, es sei „ein Versäumnis der Vergangenheit“, dass in Thüringen nicht festgelegt ist, wie bestimmte Hunderassen zu halten sind. SPD-Innenpolitiker Heiko Getzel: Diese Praxis muss überdacht werden. Thüringens Innenminister Peter Huber (CDU) erwägt eine Prüfung für Halter großer Hunde.

In Thüringen und Niedersachsen gibt es keine Rasselisten – im Gegensetz zu allen anderen Bundesländern. In Bayern wird bestimmten Rassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Die strengen Vorschriften machen es fast unmöglich, die Genehmigung zur Haltung eines so genannten gefährlichen Hundes zu bekommen (siehe Kasten). Allein in München wird die Dunkelziffer jedoch auf gut hundert illegale Tiere geschätzt.

Warum die Hunde im Fall der Dreijährigen derart ausrasteten, bleibt ein Rätsel. Ausgerechnet im Haus ihrer Tante, der Besitzerin der vier Hunde, wurde das Mädchen attackiert. Dabei war das Kind regelmäßig dort zu Besuch. Bisher waren die Hunde auch nicht auffällig, hieß es. Allerdings gelten Staffordshire Bullterrier als besonders aggressiv. Kampfhunden wie ihnen wird eine viel höhere Beißkraft nachgesagt als normalen Rassen. Haben sie sich einmal festgebissen, lassen sie nicht mehr von dem Opfer ab.

Kein Wunder, dass der Versuch der 70-jährigen Uroma kläglich scheiterte, die sich im Affekt noch schützend zwischen Hunde und Mädchen warf. Die Frau wurde von den 30 bis 40 Kilo schweren Kampfhunde schwer verletzt. Gegen die 44-jährige Tante des Mädchens wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Sie hatte die Hunde, die nun eingeschläfert wurden, nicht angemeldet. Während des Angriffs hielt sich die Tante im Garten auf. Die Hunde liefen in ihrer Nähe frei herum, bevor sie ins Haus rannten und das Kind attackierten. Erst, als die Hunde mit Blutflecken zurückkamen, wurde die Tante misstrauisch, sie rief den Notarzt. Die Hilfe kam zu spät. Anne Hund

DIE RECHTSLAGE IN BAYERN

Gefährliche Rassen sind die Ausnahme

In Bayern wird bestimmten Rassen (z. B. Pit-Bull, Staffordshire Bullterrier, ) eine „gesteigerte Gefährlichkeit“ unterstellt. Im Gesetz ist die Rede von „Kampfhunden“. Halter brauchen die Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde. Sie wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Bedingung ist z. B. in München ein von der Stadt ausgestelltes Führungszeugnis. Der Halter braucht eine Haftpflichtversicherung und ein „berechtigtes Interesse an der Hundehaltung“. Der Hund muss ausbruchsicher untergebracht werden und braucht eine Mikro-Kennung. Auch die Zucht von „Kampfhunden“ ist in Bayern verboten – ebenso, sie nach Bayern zu bringen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.