Radfahrer sollen weiterhin bis 1,6 Promille straffrei bleiben

Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Uta-Maria Kuder, sieht keinen Grund für eine strengere Promillegrenze für Radfahrer.
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Radfahrer dürfen weiterhin bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut haben, ohne eine Strafe zu riskieren. (Symbolbild)
dpa Radfahrer dürfen weiterhin bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut haben, ohne eine Strafe zu riskieren. (Symbolbild)

Schwerin - Eine neue rechtsmedizinische Untersuchung habe ergeben, "dass die Rechtsprechung mit der angenommenen absoluten Grenze von 1,6 Promille richtig liegt", sagte die CDU-Ministerin aus Mecklenburg-Vorpommern der Nachrichtenagentur dpa. Beim Herbsttreffen im November wollten sich die Ressortchefs mit der Studie befassen und sich eine abschließende Meinung bilden. Angesichts der vorliegenden Ergebnisse gehe sie davon aus, dass die geltende Rechtslage ausreiche und keine Verschärfung erforderlich sei, so Kuder.

Lesen Sie hier: Promille-Radler in einer Nacht zweimal erwischt

Autofahrer gelten mit 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig und werden strafrechtlich verfolgt, wenn sie erwischt werden. Schon ab einem Promillewert von 0,5 drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Radfahrer hingegen bleiben bis zu einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei, vorausgesetzt, sie fallen weder mit unsicherer Fahrweise auf noch bauen sie einen Unfall.

Als Reaktion auf Unfälle mit betrunkenen Radfahrern hatten die Innenminister im Vorjahr eine Senkung der Promillegrenze angemahnt. Die Verkehrsminister schlossen sich dem nicht, baten aber das Bundesverkehrsministerium und die Justizminister der Länder, die geltenden Gesetze zu überprüfen.

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