Qualm aus Saar-Kneipen verbannt
Aus für das Qualmen in allen Kneipen an der Saar. Ähnlich wie in Bayern und vielen westeuropäischen Ländern gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten des Landes.
Saarbrücken – Das Nichtraucherschutzgesetz der schwarz-gelb-grünen Landesregierung sei verfassungskonform, urteilte der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken am Montag. Nur in rund 200 Gastronomiebetrieben mit einem Raucherraum darf für eine Übergangsfrist noch bis Dezember weiter gequalmt werden.
Das Gesetz war auf Betreiben der Grünen vor rund einem Jahr im Landtag verabschiedet worden und sollte ursprünglich bereits von Juli 2010 an umgesetzt werden. Der Verfassungsgerichtshof hatte seine Umsetzung aber per Eilentscheidung gestoppt. Geklagt hatten mehrere Gastwirte, die durch die Neuregelung ihre Existenz bedroht sehen.
Der Verfassungsgerichtshof räumte in seiner Entscheidung am Montag dem Gesundheitsschutz Vorrang vor dem Recht auf Gewerbefreiheit ein. Es verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem eine Übergangsregelung für besonders betroffene Gaststätten und damit eine noch längere Übergangsfrist im Saarland nicht geboten sei.
Der Vorsitzende des Gerichts, Roland Rixecker, verwies auf ähnlich strenge Regeln in anderen westeuropäischen Staaten und in Bayern: „Warum sollte der Verfassungsgerichtshof des Saarlands das anders sehen, sozusagen ein kleines gallisches Dorf verteidigen?“, fragte er in der mündlichen Verhandlung.
Nach dem Gesetz darf bis zum 1. Dezember nur noch dort weiter geraucht werden, wo Wirte im Vertrauen auf die bisherige Regelung in den Nichtraucherschutz investiert haben. 389 Betriebe haben laut Umweltministerium dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragt, von denen bisher etwa 190 erteilt und 160 abgelehnt wurden.