Porno-Streams: Doch keine Abmahnungen?

Happy End nach Abmahnungswelle? Beim Streamen von Porno-Clips im Internet handelt es sich laut eines Medienexperten offenbar doch nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer.
dpa/az |
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Happy End nach Abmahnungswelle? Beim Streamen von Porno-Clips im Internet handelt es sich laut eines Medienexperten offenbar doch nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer.

Berlin - Im Fall der jüngsten Abmahnwelle gegen Zuschauer von Porno-Clips im Internet handelt es sich nach Auffassung eines Medienrechtsexperten nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder dem File-Sharing werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme aber darauf an, "was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann", sagte Gerald Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen dem Blog "iRights".

Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden, liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor. "Es bedürfte lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt werden", sagte Spindler. Betroffene Verbraucher haben nach Einschätzung des Medienrechtlers gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da "keinerlei Verletzungshandlung vorliegt".

Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Köln ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eides statt. Dabei solle geprüft werden, ob die Regensburger Anwaltskanzlei, die Tausende Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Sex-Videos verschickt hatte, vor Gericht falsche Angaben gemacht habe.

Die Kanzlei verlangt von den Adressaten unter anderem die Zahlung von 250 Euro wegen Urheberrechtsverstößen. Beim Antrag der Kanzlei auf Herausgabe der Anschussdaten könne das Landgericht Köln jedoch hinters Licht geführt worden sein. Es sei nicht deutlich gemacht worden, dass es sich um Streaming und nicht um File-Sharing illegaler Tauschbörsen handelte.

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