Porno-Streaming: Landgericht schwenkt um
Massenhaft waren Kunden abgemahnt worden, weil sie auf einer Internetseite Pornos gestreamt hatten. Sie wehrten sich dagegen - mit Erfolg
Köln – Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens im Internet um. Eine Zivilkammer des Gerichts habe Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, teilte das Gericht am Montag mit.
Ihre Namen und Anschriften hätten nicht an die „The Archive AG“, die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen.
Damit widersprachen die Richter ihrer ursprünglichen Entscheidung. In dem Antrag der „The Archive AG“ sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer.
Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt.
Zudem sei unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Porno-Schauer ermittelt worden seien. Eben diese Punkte waren in der Diskussion um die Massenabmahnungen bereits kritisie
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