Porno-Pranger: Gerichtsurteil stärkt Privatpersonen

Der Porno-Pranger bröckelt. Eine Regensburger Kanzlei darf den Namen einer Frau nicht online auf einer Gegnerliste veröffentlichen. Der Grund: Persönlichkeitsrecht.
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Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen zum Persönlichkeitsrecht einer Frau, deren Name auf einem Internet-Pranger veröffentlicht wurde.
dpa Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen zum Persönlichkeitsrecht einer Frau, deren Name auf einem Internet-Pranger veröffentlicht wurde.

Der sogenannte Porno-Pranger bröckelt. Eine Regensburger Kanzlei darf den Namen einer Frau nicht online auf einer Gegnerliste veröffentlichen. Der Grund: ihr Persönlichkeitsrecht.

Essen – Eine Anwaltskanzlei aus Regensburg, die Konsumenten von illegalen Downloads abmahnt, darf den Namen einer Frau aus dem Ruhrgebiet nicht auf einer Gegnerliste im Internet veröffentlichen. Das hat das Essener Landgericht am Mittwoch entschieden. Nach Ansicht der 4. Zivilkammer würde die Frau dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Auf der Liste sollten Personen verzeichnet werden, gegen die eine Abmahnung ausgesprochen wurden.

Da die Kanzlei auch Mandanten aus dem Rotlichtmilieu habe, müsse die Klägerin Sorge haben, dass ihr Name in Zusammenhang mit illegalen Downloads von pornographischen Inhalten gebracht werde, hieß es im Urteil.

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