Polizist klagt Land: Viagra auf Staatskosten?

Ein Polizist aus Nordrhein-Westfalen hat geklagt, weil das Bundesland die Rechnungen für seine Potenzmittel nicht zahlen wollte. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Viagra-Fall ist eindeutig.
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Potenzmittel: Viagra-Tabletten
dpa Potenzmittel: Viagra-Tabletten

Düsseldorf - Der Staat muss für die Gesundheit seiner Polizeibeamten sorgen – das ist gesetzlich so geregelt. Deshalb werden alle Kosten für Arztbesuche und Medikamente vom Staat übernommen: Heilfürsorge – so der offizielle Begriff dafür. Doch auch die hat ihre Grenzen, wie ein aktuelles Gerichtsurteil aus Nordrhein-Westfalen zeigt.

Geklagt hat der 58-jährige Polizist Karl-Reiner H. gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Ihm wurde vor einigen Jahren bei einer Operation die Prostata entfernt. Seitdem leidet er an Erektionsstörungen. Sein Arzt hat ihm neben Schwellkörpertraining auch ein Potenzmittel verordnet. Die Kosten dafür: 323,89 Euro.

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Die Rechnung dafür legte der Kriminalpolizist bei der Polizei vor, doch das Land Nordrhein-Westfalen weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Karl-Reiner H. zog vor Gericht. Im Oktober 2012 fand die erste Verhandlung satt. Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Kriminalhauptkommissar damals Recht. Die Begründung: Es sei maßgeblich, dass es sich bei einer Erektionsstörung um ein krankhaftes Leiden im Sinne eines irregulären Körperzustands handele, das mit dem Medikament zumindest gelindert werden könne.

Potenz ist nicht ausschlaggebend für die Dienstfähigkeit

Das Land wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Im Oktober 2014 entschied das Oberlandesgericht Münster dann zugunsten des Bundeslandes. Die Richter waren der Meinung, dass sich die Erektionsstörungen des Polizisten nicht auf seine Verwendbarkeit im Polizeidienst auswirke – und das sei das Entscheidende.

Damit wiederum war Karl-Reiner H. nicht zufrieden und zog vor die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter dort haben jetzt ein Grundsatzurteil gesprochen, das besagt: Polizisten können sich ihre Potenzmittel nicht vom Staat bezahlen lassen, auch wenn sie eine Erektionsstörung haben. Die Begründung: Die Heilfürsorge sei in der Regel nur für die Erhaltung und Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit vorgesehen.

Auch kein Anspruch auf Beihilfe

Wenn ein Polizist also an einer Potenzschwäche leidet, kann er nicht darauf hoffen, dass ihm das Bundesland oder der Bund die Kosten für Potenzmittel zahlt – da seine Potenz nicht als erforderlich für den Polizeidienst angesehen wird. In Zusammenhang mit der Erstattung von Potenzmitteln hat das Bundesverwaltungsgericht vor acht Jahren schonmal ein Urteil gesprochen: Damals ging es um die Beihilfe, die bei Beamten bei Zusatzkosten wie zum Beispiel für eine private Krankenversicherung die Hälfte übernimmt. Ein Polizist wollte die Kosten für seine Viagra-Tabletten über die Beihilfe abrechnen und die Hälfte der Kosten erstatt haben. Das Gericht lehnte dies allerdings ab.

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