Piercing ja, Dreitagebart nein: Das gilt für die Bundespolizei
Berlin - Es könnte demnächst sein, dass einem ein Bundespolizeibeamter mit einem hübschen Nasenstecker im Gesicht begegnet. Denn wie jetzt bekannt wurde, will die Bundespolizei ihre Vorschriften was Kleidung und Aussehen ihrer Beamten anbelangt, lockern. Auch Piercings sind dann kein Tabu mehr. Laut Spiegel-Informationen liegt bereits ein Entwurf vor, der diese Bestimmungen neu regeln soll. Einschränkungen soll es aber nach wie vor geben.
Einige Änderungen im Überblick:
Piercings: Hier gibt es die gravierendste Änderung. Bislang waren Piercings bei der Bundespolizei verboten. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen sind sie ab sofort erlaubt – allerdings mit einigen Einschränkungen. Es muss „dezent und unauffällig“ wirken. Wo die Schmerzgrenze im Einzelfall liegt, darüber darf der Vorgesetzte entscheiden.
Tattoos: Hier gibt es keine Änderungen. Es gilt nach wie vor: Tätowierungen sind erlaubt, solange sie nicht zu sehen sind, wenn ihre Beamten ihre Dienstkleidung tragen. Da zur Dienstkleidung im Sommer auch kurzärmelige Hemden gehören, ist somit kein Tattoo erlaubt, das bis zum Ellbogen reicht. Auch der Drache, der sich den Hals hinaufschlängelt oder ein Blumentattoo an den Fingern ist somit nicht erlaubt.
Die Frisur: Eine richtige Lockerung gibt es wohl auch in diesem Bereich nicht oder anders gesagt: Hier sind die Vorschriften nach wie vor eher schwammig und es wird – wie im Fall der Piercings – je nach Einzelfall entschieden. So dürfen die Haare nicht so extravagant getragen oder auch gefärbt sein, dass Polizisten „bei der Amtsausübung nicht ernst genommen werden“, heißt es in dem Entwurf. Allerdings bedeute das Tragen der Dienstkleidung nicht die „Aufgabe jeglicher Individualität“.
Ohrring: In diesem Bereich wird die Bundespolizei demnächst sehr großzügig. So waren Ohrringe und Ohrstecker bislang nur den weiblichen Beamten vorbehalten. Männer dürften sich mit einem solchen Accessoir nicht schmücken. Damit soll es jetzt vorbei sein. Auch männliche Beamten dürfen ab sofort einen Knopf oder einen Ring im Ohr haben.
Schmuck allgemein: Lockerungen gibt es nicht nur im Bereich „Männer-Ohrring“. Auch für das Tragen von weiterem Schmuck werden die Regelungen gelockert. So sollen mit Inkrafttreten der Neuregelungen auch das Tragen von Fingerringen, Armbändern, einer Armbanduhr und einer Halskette erlaubt werden. Allerdings nur, wenn daran keine hervorstehenden Teile sind, mit denen die Beamten sich oder andere verletzten könnten.
Schlechte Nachrichten gibt es jedoch für alle Rasier-Muffel innerhalb der Bundespolizei. Der Dreitagebart bleibt auch weiterhin nicht erlaubt. Die Polizisten müssen frisch rasiert zur Arbeit erscheinen.
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