Pfusch bei OP: Arzt zu über zehn Jahren Haft verurteilt

Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung hat das Rostocker Landgericht einen Neurochirurgen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der angeklagte Neurochirurg (M) mit seinen Anwälten im Rostocker Landgericht.
Bernd Wüstneck/dpa/dpa Der angeklagte Neurochirurg (M) mit seinen Anwälten im Rostocker Landgericht.

Rostock - Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung hat das Rostocker Landgericht einen Neurochirurgen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mediziner eine Patientin im Jahr 2010 zu einer unnötigen Halsoperation überredet und diese zudem fehlerhaft ausgeführt hatte. Die inzwischen 48 Jahre alte Frau aus der Nähe von Neubrandenburg ist seit der Operation dauerhaft krank und berufsunfähig.

Das Gericht lag damit deutlich über dem Strafmaß von acht Jahren Haft, das die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Die Verteidigung hatte die Vorwürfe der Anklage bestritten und höchstens fünf Jahre Haft beantragt. Der Arzt könne nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, weil er sich bei seiner Diagnose vor einer Operation zu sehr auf die Angaben der Patientin verlassen habe, so die Argumentation der Rechtsanwälte.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.