Öffentlichkeit im Missbrauchsprozess ausgeschlossen

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder in Baden-Baden ist die Öffentlichkeit für die Vernehmung des Angeklagten ausgeschlossen worden.
dpa |
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Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder in Baden-Baden ist die Öffentlichkeit für die Vernehmung des Angeklagten ausgeschlossen worden.

Baden-Baden (dpa) - "Mein Mandant will sein Sexualleben nicht öffentlich erörtern", begründete sein Verteidiger einen entsprechenden Antrag.

Kurz vor dem Prozessauftakt hatte er ein Geständnis des 38-jährigen Thüringers angekündigt: "Mein Mandant will reinen Tisch machen."

Der Beamte aus Erfurt soll unter anderem ein elf Jahre altes Mädchen, die Stieftochter eines mitangeklagte 59-jährigen Mannes aus Rastatt (Baden-Württemberg), missbraucht haben. Der Rastatter hatte am Montag versucht, sich das Leben zu nehmen und ist bis auf weiteres nicht verhandlungsfähig. Er kommt zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht. Er soll seine Stieftochter mehr als 200 Mal sexuell missbraucht und für 300 Euro an den Beamten der Erfurter Arbeitsagentur weiterverkauft haben. Gemeinschaftlich missbrauchten die Männer das Kind und filmten sich dabei laut Anklage gegenseitig.

Der 38-Jährige soll außerdem für einen weiteren mutmaßlichen Pädophilen einen besonders brutalen Kinderporno in Thailand bestellt haben. Das Kind sollte nach Worten der Staatsanwaltschaft verschleppt, betäubt und gefesselt werden - inklusive "ein paar Erdrosselungsszenen".

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