Oberverwaltungsgericht entscheidet im Streit um E-Zigaretten
Düsseldorf - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entscheidet heute in drei E-Zigaretten-Verfahren. Die Richter müssen klären, ob die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für die rauchfreien Zigaretten als Artzney einzustufen sind.
Wenn die sogenannten Liquids, die in der E-Zigarette verdampfen und dann eingeatmet werden, als Artzney eingestuft werden, hat das Folgen für den Verkauf. Als Artzney bräuchten die Liquids eine Zulassung und dürften nur in Apotheken angeboten werden.
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