Oberlandesgericht stoppt Freilassung von Kindermörder

Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Freilassung eines zweifachen Kindermörders nach 25 Jahren Haft gestoppt. Das Gericht verwarf auch die vom Landgericht Bielefeld im Juli verfügten Haftlockerungen für den Gefangenen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Freilassung eines zweifachen Kindermörders nach 25 Jahren Haft gestoppt. Das Gericht verwarf auch die vom Landgericht Bielefeld im Juli verfügten Haftlockerungen für den Gefangenen.

Hamm - Für den 63-Jährigen dürfe kein Entlassungstermin festgelegt werden, da er weiterhin als hochgradig gefährlicher Sexualverbrecher gelte, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Landgericht hatte seine Entlassung für Mitte 2015 verfügt.

Der Gefangene war 1990 wegen eines Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zuvor hatte er bereits eine Jugendstrafe wegen Mordes an einer Sechsjährigen verbüßt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.