NS-Äußerungen: Eva Herman scheitert vor Gericht

Endgültig abgeschmettert: Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman ist vor Gericht gescheitert. Sie sah sich falsch zitiert und war gegen eine Zeitung vorgegangen
Karlsruhe – Die frühere „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman ist endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, sich gegen ein angebliches Falschzitat zur Familienpolitik der NS-Zeit zu wehren. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde Hermans nicht zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 2720/11). Hermann war gegen einen 2007 im „Hamburger Abendblatt“ gedruckten Artikel vorgegangen. Sie sah sich darin falsch zitiert.
Die Zeitung hatte geschrieben, Herman habe die Wertschätzung der Mutter“ im Dritten Reich als „sehr gut“ dargestellt. Die Moderatorin hatte sich durch alle Instanzen geklagt und war zuletzt im Juni vergangenen Jahres vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.
Die Äußerungen waren 2007 auf einer Pressekonferenz zu Hermans Buch „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“ gefallen. Der NDR beendete danach die Zusammenarbeit mit der Moderatorin.