Norwegerin in Dubai nach Vergewaltigungs-Urteil begnadigt

Eine Norwegerin, die in Dubai nach der Anzeige ihrer eigenen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, ist begnadigt worden.
dpa |
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Eine Norwegerin, die in Dubai nach der Anzeige ihrer eigenen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, ist begnadigt worden.

Dubai/Oslo - Marte Deborah Dalelv habe ihren Pass zurückbekommen und könne das Land nun verlassen.

Das sagte der norwegische Außenminister Espen Barth Eide am Montag. Er bedankte sich via Twitter bei allen, die die Bemühungen um die Freilassung der 24-Jährigen unterstützt hatten. Ein Gericht hatte die Frau unter anderem wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt, wie die norwegische Nachrichtenagentur NTB vergangene Woche berichtet hatte.

Der norwegische Botschafter in Dubai, Åse Bjerke, sagte NTB, es sei noch nicht entschieden, wann die junge Frau aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Hause reisen werde. Dalelv arbeitete im Golf-Emirat Katar als Innenarchitektin. Der Boulevardzeitung "Verdens Gang" hatte die 24-Jährige gesagt, sie sei im März nach einer Feier gemeinsam mit Kollegen auf dem Rückweg in ein Hotel gewesen. Sie sei angetrunken gewesen, woraufhin sie ein männlicher Kollege in sein Hotelzimmer gezerrt habe, statt sie in ihr eigenes zu bringen. Dort soll es zu der Vergewaltigung gekommen sein.

Als sie die Tat bei der Polizei angezeigt habe, habe man ihr gesagt: "Du weißt, dass dir niemand glauben wird." Daraufhin sei sie festgenommen worden. Dalelv hatte gegen das Gefängnisurteil Berufung eingelegt, das Verfahren sollte im September beginnen.

Die britische BBC berichtete, der Kollege, den Dalelv angezeigt hatte und der wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zu 13 Monaten Haft verurteilt worden war, sei ebenfalls begnadigt worden. Dalelv sei nach dem Urteil erlaubt worden, sich im norwegischen Seefahrerzentrum in Dubai aufzuhalten. Ein Mitarbeiter dort sagte der BBC, Dalelv sei "erleichtert und glücklich" über die Begnadigung.

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