Nicht "bekömmlich": Gericht untersagt Bierwerbung

Bier ist oftmals süffig und erfrischend – aber auch bekömmlich? Eher nicht, urteilte jetzt ein Gericht und untersagte damit entsprechende Werbung.
von  AZ
Nicht bekömmlich: Das Landgericht Ravensburg hat eine entsprechende Bierwerbung verboten.
Nicht bekömmlich: Das Landgericht Ravensburg hat eine entsprechende Bierwerbung verboten. © dpa

Bier ist oftmals süffig und erfrischend – aber auch bekömmlich? Eher nicht, urteilte jetzt ein Gericht und untersagte damit entsprechende Werbung.

 

Ravensburg - Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte ihre Biere als "bekömmlich" beworben und damit den Ärger des Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) auf sich gezogen. Der ist der Meinung, dass eine Formulierung wie "bekömmlich" die Gefahren des übermäßigen Alkoholkonsums verharmlose und stattdessen sogar einen gesundheitlichen Vorteil gegenüber anderen Getränken suggeriere.

 

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Aus diesem Grund erwirkte der VSW eine Einstweilige Verfügung, die es der Brauerei untersagte, ihr Bier weiterhin entsprechend anzupreisen. Vor dem Landgericht Ravensburg wurde nun der Einspruch der Brauerei abgewiesen. Die Richter befanden ebenfalls, dass der Begriff "bekömmlich" eine besondere Verträglichkeit und damit einen gesundheitlichen Effekt impliziere. Gesundheitsbezogene Werbung wiederum ist in der EU allerdings für alkoholische Getränke verboten. Dementsprechend wiesen die Richter den Einspruch ab und bestätigten damit das Werbeverbot.

 

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Brauerei hat angekündigt, nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung rechtliche Schritte zu prüfen.

 

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