Neues Portal über Hygiene: Ist mein Lieblingsrestaurant sauber?

Über ein neues Portal können Kunden Anfragen zur Hygiene von Lokalen, Bäckereien und mehr stellen. Am Montag wurde das Konzept für die neue Plattform "Topf Secret" in Berlin vorgestellt.
von  rom
Ein ausgefallenes Menü. Wie es in der Küche zugeht, wissen Kunden oft nicht.
Ein ausgefallenes Menü. Wie es in der Küche zugeht, wissen Kunden oft nicht. © Bookatable by Michelin/Bookatable GmbH & Co.KG/obs

Von außen schaut alles fein aus, aber wie geht es in der Küche oder der Backstube zu? Wie sind die Kontrollen der Behörden ausgefallen? Die Organisationen Foodwatch und FragDenStaat wollen Druck ausüben, damit die Kunden offener erfahren, wenn in Lebensmittelbetrieben etwas schief und schmutzig läuft. Und zwar mit der neuen Plattform "Topf Secret". Das Konzept wurde am Montag in Berlin vorgestellt.

Hygiene in Restaurants - was ist "Topf Secret"?

Über die Plattform von Foodwatch und FragDenStaat sollen Verbraucher bei den zuständigen Behörden abfragen können, wie Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben ausgefallen sind. Vom Lieblings-Italiener bis hin zum Kiosk nebenan. Foodwatch begründet die Initiative so: "Bisher machen die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist." Man wolle über die Plattform Druck aufbauen, sodass die Behörden in Zukunft ausnahmslos die Ergebnisse veröffentlichen müssen.

Steht es denn so schlecht um Restaurants und andere Betriebe? "Die allermeisten Lebensmittelbetriebe in Deutschland arbeiten sauber. Doch etwa jeder vierte Betrieb wird bei den Kontrollen beanstandet", sagt Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch. "Kakerlaken in der Backstube, Schimmel im Lieblingsrestaurant, ekelerregende Zustände in der Wurstfabrik – die zuständigen Behörden wissen genau, in welchem Unternehmen geschlampt wird." Die Verbraucher erfahren ihm zufolge aber zu selten davon.

Verbraucherinformationsgesetz - Behörden müssen auf Anfragen antworten

Wie reicht man eine Anfrage ein? Unter www.topf-secret.foodwatch.de können Verbraucher einen Betrieb auswählen. Dann muss man seinen Namen, E-Mail- und Postadresse angeben. Die vorformulierte Anfrage wird dann per E-Mail an die Behörde weitergegeben.

Wenn man eine Antwort bekommt, solle man diese wiederum auf der Seite teilen, damit andere Nutzer sie einsehen können (unter Berücksichtigung des nötigen Datenschutzes, darüber informiert Foodwatch genauer auf seiner Internetseite).

Muss die Behörde darauf überhaupt antworten? Foodwatch sagt: Ja. Denn es gilt das Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

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