Neues Jahr, neue Regeln: Alle Änderungen im Jahr 2018

2018 beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen. Regelmäßig kündigen sich zum Jahreswechsel auch viele gesetzliche Neuerungen an. Für Senioren sowie Eltern gibt’s ein bisserl mehr Geld vom Staat, für Autofahrer wird dafür wohl die Steuer teurer: Was sich am 1. Januar und während des Jahres für die Deutschen ändert – ein Überblick.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Neues Jahr, neue Regeln - so auch 2018.
dpa Neues Jahr, neue Regeln - so auch 2018.

2018 beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen. Regelmäßig kündigen sich zum Jahreswechsel auch viele gesetzliche Neuerungen an.

Für Senioren sowie Eltern gibt’s ein bisserl mehr Geld vom Staat, für Autofahrer wird dafür wohl die Steuer teurer: Was sich am 1. Januar und während des Jahres für die Deutschen ändert – ein Überblick.

Einkommen

+ EINKOMMENSTEUER: Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf 7.428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.

+ KINDERGELD: Das monatliche Kindergeld wird um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr – wie bisher – für mehrere Jahre.

+ HARTZ IV: Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person – sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.

+ Steuererklärung: Mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege eingereicht werden. Allerdings kann der Fiskus die Unterlagen anfordern, etwa Spendenquittungen oder vereinfachte Nachweise über Zuwendungen. Die Vorlage kann das Finanzamt bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids verlangen. So lange müssen sämtliche Belege aufbewahrt werden.

+ Wirtschaftsgüter: Kosten für beruflich genutzte Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bisher gilt hier ein Betrag von 410 Euro als Grenze. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Von Januar an können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

+ UNTERHALT: Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen "Düsseldorfer Tabelle“ um sechs bis zwölf Euro. Gleichzeitig werden auch die Einkommensklassen reformiert, was für einige Kinder zu Einbußen führen dürfte. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, wo der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, steigen die Sätze um bis zu fünf Euro.

+ SOZIALVERSICHERUNG: Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung gilt von 2018 an bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro.

+ MINDESTLOHN: Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland auf 10,55 Euro. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn verharrt unverändert bei 8,84 Euro.

+ LOHNGLEICHHEIT: Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden.

Rente

+ RENTE I: Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro winkt Arbeitnehmern somit eine Entlastung von 1,50 Euro.

+ RENTE II: Im Juli dürfen die 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent.

+ RENTE III: Wer von 2018 an eine Erwerbsminderungsrente bezieht, weil er aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.

+ RENTE IV: Damit Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden, entfällt das Haftungsrisiko für die Arbeitgeber. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden.

Darüber hinaus wird den Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützen.

+ RENTE V: Die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Dieser Zuschuss zur privaten Altersvorsorge wird gewährt, wenn mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in ein Riester-Produkt fließen.

Zudem werden Einkünfte aus einer zusätzlichen Altersvorsorge nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.

Ein monatlicher Sockelbetrag von 100 Euro bleibt komplett anrechnungsfrei, was darüber hinaus geht immerhin zu 30 Prozent – allerdings nur bis zu einer Grenze von aktuell 208 Euro.

Arbeit und Gesundheit

+ KRANKENVERSICHERUNG: Der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns.

+ FRÜHERKENNUNG: Gesetzlich versicherte Männer im Alter ab 65 Jahren können künftig einmal im Leben eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung einer Ausbuchtung der Bauchschlagader in Anspruch nehmen. + BEHINDERTE Menschen: Ihnen reicht für Leistungen ein einziger Reha-Antrag, auch wenn vom Sozialamt über die Bundesagentur für Arbeit bis hin zu den verschiedenen Sozialkassen verschiedene Stellen zuständig bleiben. Zudem müssen Bundesbehörden Menschen mit geistiger Behinderung auf Anforderung Bescheide in einfacher, verständlicher Sprache erklären oder schriftlich ausfertigen.

+ MUTTERSCHUTZ: Auch Schülerinnen und Studentinnen können nun Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Gleichzeitig soll es aber auch Ausnahmen geben, wenn die Betroffene das möchte.

+ SCHWANGERE FRAUEN: Arbeitsverbote soll es nicht mehr geben. Bisher durften werdende und stillende Mütter an Sonntagen, Feiertagen und nachts nicht arbeiten. Hier ändert sich jetzt etwas: Nach der neuen Regelung sind Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr erlaubt. Beides geht nur, wenn beide Seiten zustimmen, also insbesondere die Schwangere.

Geld und Kredit

+ KREDITKARTENZAHLUNG: Vom 13. Januar an gelten neue EU-Regeln im Zahlungsverkehr. Händler dürfen danach keine gesonderten Entgelte mehr für gängige Kartenzahlungen, Sepa-Überweisungen und Lastschriften in Euro erheben. Das gilt europaweit für Buchungen und Einkäufe sowohl im stationären Handel als auch im Internet.

+ KARTENMISSBRAUCH: Bei Diebstahl ihrer Kreditkarte und nicht autorisierten Zahlungsvorgängen sind Verbraucher besser geschützt. Am 13. Januar sinkt die Haftungsgrenze von bislang maximal 150 auf 50 Euro – sofern die Verbraucher nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

+ STEUERKRIMINALITÄT: Finanzämtern ist es von 2018 an erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen.

+ BAUVERTRAGSRECHT: Häuslebauer können den Vertrag mit einem Bauunternehmer künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten. So muss die Baufirma unter anderem einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird.

+ ALG im SUPERMARKT: Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) können sich künftig in besonders dringenden Fällen einen Vorschuss bar an Supermarktkassen auszahlen lassen. Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto hätten oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehören Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Bislang standen in solchen Notfällen Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung.

+ 500-EURO-SCHEIN: Die Banknote, ohnehin nicht gerade ein weit verbreitetes Zahlungsmittel, dürfte im täglichen Umgang noch seltener werden. Die EZB will die Ausgabe der Scheine gegen Ende 2018 einstellen. Die im Umlauf befindlichen Banknoten bleiben aber weiter gültig.

+ INVESTMENTFONDS: Vom 1. Januar an gelten neue Regeln für die Besteuerung. Bisher mussten in Deutschland zugelassene Fonds auf Erträge wie Mieten, Dividenden sowie auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien keine Steuern zahlen. Das ändert sich jetzt. Künftig gilt für die Fonds ein Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Nur reine Rentenfonds sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

Um eine zu hohe Belastung der Anleger zu vermeiden, sind Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger künftig teilweise freigestellt. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds. Der verbleibende Teil der Ausschüttungen und Gewinne unterliegt der Abgeltungsteuer.

+ WERTPAPIERGESCHÄFT: Vom 3. Januar an sind Bankberater zu einer umfassenderen Dokumentation verpflichtet. Dazu gehört auch, dass Gespräche zu Wertpapiergeschäften, die per Telefon oder Internet geführt werden, aufgezeichnet werden müssen, erklärt der Bankenverband.

Um ihre Kunden über alle anstehenden Änderungen zu informieren, versenden Banken zurzeit stapelweise aktualisierte Kundeninformationen.

Verkehr

+ ABGASE: Vom 1. Januar an reicht es bei der Abgasuntersuchung (AU) nicht mehr, sich allein auf die Onboard-Diagnose zu verlassen. Dann ist die Endrohrmessung Plicht.

"Bislang war es so, dass auf die Endrohrmessung verzichtet werden konnte, wenn beim Auslesen der Onboard-Diagnose kein Fehler festgestellt wurde", erläutert Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE).

+ KFZ-STEUER: Sie wird vom 1. September an nach den im WLTP-Zyklus ermittelten Werten berechnet. Das WLTP-Verfahren soll realitätsnähere Werte liefern als der bisherige NEFZ-Zyklus. Für viele Neuwagen wird die Kfz-Steuer dadurch steigen.

+ SCHADSTOFFKLASSEN: Hier müssen vom 1. September an alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Um die zu erreichen, müssen die Hersteller aufrüsten: 2Denn den Rußpartikelgrenzwert werden viele der neuen Benziner mit Direkteinspritzung wohl nur mit einem Partikelfilter schaffen“, schätzt Smetanin. Es gilt dann ein NOx-Grenzwert auf dem Prüfstand im WLTP-Zyklus von 60 mg pro Kilometer.

+ REIFFEN: Für Winter- und Ganzjahresreifen bringt 2018 eine neue Kennzeichnung. Diese Reifentypen müssen mit dem neuen Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, einer Schneeflocke vorm Berg.

+ ECALL-SYSTEM: Verpflichtend wird für alle Neuwagen vom 1. April an der Einbau eines eCall-Systems. Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle.

+ RADLFAHRER: Mit der Einführung der ICE-4-Züge gibt es erstmals auch Fahrradstellplätze in einem ICE. Strengere Regeln gelten 2018 für neu gekaufte Fahrradanhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind. Sie benötigen künftig zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der Rückseite.

+ GRÜNE PLAKETTE: Aufpassen heißt es für Autofahrer mit grüner HU-Plakette. Sie müssen im angezeigten Monat zum Prüftermin. Wer diesen um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit einem Bußgeld ab 15 Euro rechnen.

Haushalt und Reise

+ RAUCHMELDER: In Bayern stehen laut Bauministerium vom 1. Januar an Eigentümer in der Pflicht, in all ihren Wohnungen und Wohnhäusern Rauchmelder anzubringen. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, soll jeweils ein Rauchmelder installiert sein.

+ VIGNETTE: Wer 2018 eine Reise nach Österreich plant, sollte ein bisserl mehr Geld für Vignetten kalkulieren. Das Pickerl für zehn Tage kostet 9,00 Euro (bisher 8,90 Euro). Österreich führt zudem eine digitale Vignette ein. Die lässt sich auf Asfinag.at im Internet kaufen. So verzichtet man auf das Pickerl an der Windschutzscheibe.

+ URLAUBSREISEN: Verbraucher profitieren vom 1. Juli an bei Buchungen im Internet von zusätzlichem Schutz, wenn sie auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt haben – etwa einen Flug und ein Hotel. Außerdem hat der Urlauber mehr Zeit, Mängel geltend zu machen.

+ FERNSEHEN WIE ZUHAUSE: Abonnenten von Streaming-Diensten wie Netflix können ihre Abo-Dienste vom 20. März an während des Urlaubs im EU-Ausland nutzen. Die bislang üblichen Ländersperren fallen durch eine Verordnung des EU-Parlaments weg.

Lesen Sie auch: München, ein Feuerwerk! Wo Sie Silvester den schönsten Blick haben

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.