Neuer Prozess: Bundesgerichtshof hebt Brandstifter-Urteil gegen Neonazi auf

Das Bild von einer brennenden Sporthalle in Nauen erschütterte im August 2015 ganz Deutschland. Denn die Halle war als Notunterkunft für Flüchtlinge vorgesehen. Zwei Brandstifter wurden verurteilt, nun muss der Prozess aber neu aufgerollt werden.
dpa |
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Blick auf eine brennende Sporthalle. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Brandstifter von Nauen aufgehoben.
Julian Stähle/dpa Blick auf eine brennende Sporthalle. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Brandstifter von Nauen aufgehoben.

Potsdam/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Neonazi Maik Schneider wegen der Brandstiftung von Nauen im Land Brandenburg aufgehoben. Diese Entscheidung veröffentlichte der BGH am Donnerstag, zuvor hatte die "Märkische Allgemeine" unter Berufung auf Schneiders Verteidiger darüber berichtet.

Der Prozess gegen den damaligen NPD-Politiker wegen der Brandstiftung an einer als Asylbewerberunterkunft vorgesehenen Turnhalle in Nauen muss nun am Landgericht Potsdam neu aufgerollt werden. Schneider war im ersten Prozess zu einer Gesamtstrafe von neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Brandstifter-Urteil: Zweifel an Unparteilichkeit eines Schöffen

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass ein Schöffe in dem Prozess Äußerungen von Schneider zu seiner Tat als "Quatsch" bezeichnet hatte. Die darauf folgenden Zweifel Schneiders an der Unparteilichkeit des Schöffen waren aus Sicht des obersten Strafgerichts gerechtfertigt.

Schneiders Verteidiger Michael Knaak will nun vor dem Oberlandesgericht versuchen, seinen Mandanten aus der Untersuchungshaft herauszubekommen. Schneider sitze seit zwei Jahren und vier Monaten ohne rechtskräftiges Urteil in Untersuchungshaft, sagte Knaak am Donnerstag dem rbb.

Auch Urteil gegen Mitangeklagten von BGH aufgehoben

Der BGH hob auch das Urteil gegen einen Mitangeklagten Schneiders in Bezug auf das Strafmaß auf. Dieser war wegen der Brandstiftung und anderer Delikte zu insgesamt sieben Jahren verurteilt worden. Wegen Ungereimtheiten bei der Bewertung einzelner Strafen müsse über diese Gesamtstrafe neu verhandelt und entschieden werden, so die BGH-Richter.

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