Neue Regel verabschiedet – Papstwahl früher möglich

Papst Benedikt XVI. hat kurz vor dem Ende seines Pontifikats die Regeln für die Wahl seines Nachfolgers geändert und damit ein früheres Konklave möglich gemacht.
dpa |
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Papst Benedikt XVI. hat kurz vor dem Ende seines Pontifikats die Regeln für die Wahl seines Nachfolgers geändert und damit ein früheres Konklave möglich gemacht.

Rom – Papst Benedikt XVI. hat am Montag ein Apostolisches Schreiben veröffentlicht, auf dessen Basis eine vorgezogene Papstwahl ermöglicht wird. Mit dem „Motu Proprio“ werde es dem Kardinalskollegium möglich gemacht, den Beginn des Konklave vorzuziehen, erklärte der Vize-Camerlengo des Papstes, Monsignore Luigi Celata, am Montag auf einer Pressekonferenz. Bedingung sei, dass alle Kardinäle in Rom anwesend seien.

Der Papst will am Donnerstag (28. Februar) nach einem knapp achtjährigen Pontifikat zurücktreten. Er ist der erste Pontifex seit etwa 700 Jahren, der einen derartigen Schritt unternimmt. Normalerweise wird eine Frist von 15 bis 20 Tagen nach Beginn der Sedisvakanz („leerer Stuhl Petri“) eingehalten, um den wahlberechtigten Kardinäle genügend Zeit zu geben, um aus aller Welt anzureisen.

Der besonderen Umstände des Pontifikatsendes wegen können die Kardinäle nun entscheiden, das Konklave zur Wahl eines Nachfolgers schon früher als vor dem 15. März zu beginnen.

 

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