Neue Regel: Bei acht Punkten Führerschein weg!

Neues Punktesystem für Verkehrssünder: Die Grenze für den Führerscheinentzug sinkt von 18 auf acht Punkte. Bei sechs Punkten soll eine "letzte Verwarnung" erfolgen.
Berlin - Verkehrssünder in Deutschland müssen sich auf ein neues Punkte-System einstellen. Die Grenze für den Führerscheinentzug sinke von 18 auf acht Punkte, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. „Das klingt drastisch“. Das ganze System werde aber gestaucht. Vergehen, für die es bisher drei Punkte gab, sollen künftig nur noch mit einem Punkt bestraft werden.
Das System sei derart kompliziert geworden, dass niemand mehr durchblicke, begründete Ramsauer seine Reformpläne weiter. „Ich will das einfacher, transparenter und handhabbarer machen.“ Was mit den 47 Millionen alten Punkten passiert, wolle er Ende Februar erläutern.
Die „Bild“-Zeitung hatte in ihrer Donnerstagsausgabe über Details des Umbauvorhabens berichtet. Künftig soll es demnach nur noch einen Punkt für „grobe“ Verstöße – wie etwa 21 Kilometer pro Stunde innerorts zu schnell fahren – geben. „Schwerwiegende“ Ordnungswidrigkeiten – wie etwa bei Rot über die Ampel – sollen mit zwei Punkten geahndet werden. Sind insgesamt acht Punkte erreicht, wird der Führerschein eingezogen und nicht mehr bei 18 Punkten wie bisher.
Nach Informationen der „AutoBild“ erfolgt bei einem Stand von vier Punkten eine „Ermahnung“, bei sechs Punkten eine letzte „Verwarnung“. Punkte können wie bisher durch Nachschulung rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten wie etwa Trunkenheit am Steuer wird der Führerschein weiterhin sofort entzogen.
Kritik an Ramsauers Reformvorhaben äußerte bereits der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Bernhard Witthaut. „Eine wirksame Verbesserung der Verkehrssicherheit wird nicht dadurch erreicht, dass ein funktionierendes und in der Bevölkerung akzeptiertes System auf den Kopf gestellt wird“, teilte Witthaut am Donnerstag morgen in Berlin mit.
„Sicherere Straßen bekommt man vor allem durch eine konsequente Überwachung der dort geltenden Regeln“, erklärte Witthaut. „Das kann nur die Polizei, aber davon ist zu wenig da.“ Wenn mehr Streifenwagen auf den Straßen zu sehen wären, hielten sich die Verkehrsteilnehmer auch an die Regeln. Grundsätzlich sei eine Verkehrssünder-Reform zu begrüßen, um den „veränderten Bedingungen auf Deutschlands Straßen“ Rechnung zu tragen, so der GdP-Vorsitzende aber weiter.
Bleibt zu hoffen, dass bei solchen Reform-Gedanken nicht die Praktiken des EU-Auslands als Vorbild genommen werden. Denn dort drohen zum Teil drakonische Maßnahmen: Fährt man beispielsweise in Italien selber und im eigenen Auto mit 1,5 Promille, wird dieses bei einer Polizeikontrolle sofort beschlagnahmt und zwangsversteigert.
Vorsicht ist auch bei Tempoüberschreitungen oder Rotlichtverstößen geboten: In der Schweiz geleitet die Polizei den Verkehrs-Dilettanten bei solchen auch gern persönlich zum Bankautomat. Kein Wunder, bei Strafen ab 3000 Euro für hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Tempoverstoß wird hier, wie auch in Dänemark, mit Tagessätzen abgerechnet. Diese orientieren sich am Nettomonatseinkommen. Bei einem Gehalt von 3000 Euro beträgt ein Tagessatz so schon 100 Euro.
Welche Verkehrsdelikte Ihnen wo noch teuer zu stehen kommen, sehen Sie hier:
Quelle: ADAC, * Monatsverdienst