Nach Tod des Gastschülers erhält Schütze Morddrohung

Nach seinen tödlichen Schüssen auf einen Hamburger Austauschschüler im US-Staat Montana hat der angeschuldigte Amerikaner laut seinem Anwalt Morddrohungen erhalten.
dpa |
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Missoula/Hamburg - Der 29-Jährige und seine Partnerin hätten hasserfüllte anonyme Anrufe und Facebook-Nachrichten bekommen, sagte der Strafverteidiger Paul Ryan der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag (Ortszeit). "Es ist eine sehr problematische Situation für sie. Sie verlassen ihr Haus nicht mehr. Sie machen sich Sorgen um ihr kleines Kind."

Dem Feuerwehrmann wird von der Staatsanwaltschaft die vorsätzliche Tötung des 17 Jahre alten Schülers aus der Hansestadt vorgeworfen. Der Jugendliche, der im August für ein Jahr in die USA gekommen war und im Ort Missoula eine High School besuchte, soll nachts in die Garage der Familie gegangen sein. Der Hausbesitzer fühlte sich nach Angaben seines Anwaltes bedroht und schoss auf den Teenager. Er wurde am Kopf und am Arm getroffen und starb im Krankenhaus. Ein Begleiter des Jungen sei geflüchtet.

Der Tod des Schülers sei "ohne Frage tragisch", sagte Ryan. Sein Mandant und dessen Partnerin, die ein zehn Monate altes Kind haben, seien erschüttert. Sie glaubten aber, dass die Schüsse gerechtfertigt waren. "Sie fühlten sich bedroht. Sie wussten nicht, was er in ihrer Garage wollte, wie er sich verhalten würde, ob er zum Beispiel Drogen genommen hatte oder ob da mehr als zwei Männer waren." Über das mögliche Motiv des Schülers wolle er nicht spekulieren.

Zwar räumt der Staat Montana für die Verteidigung des eigenen Hauses das bewaffnete Recht auf Notwehr ein. Laut Anklageschrift stellte der Mann aber potenziellen Dieben eine Falle. Die Partnerin des Schützen habe als eine Art Köder eine Handtasche mit persönlichen Gegenständen in die Garage gestellt. Trotz der Einbrüche der vergangenen Wochen ließen die beiden das Garagentor offen stehen. Einer Zeugin zufolge soll der Mann seit Nächten darauf gewartet haben, jemanden zu fassen und zu erschießen. Das Gericht setzte ihn gegen Zahlung einer Kaution von 30 000 Dollar (21 000 Euro) vorerst auf freien Fuß.

Ryan zufolge wird sein Mandant in rund einem Monat vor Gericht erscheinen, um auf unschuldig zu plädieren. Zu einem Prozess komme es wohl frühestens Ende des Jahres. Vermutlich erst dann lässt sich der genau Tathergang klären. Unklar sei etwa, ob der Schütze ganz ohne Vorwarnung viermal auf den Jugendlichen gefeuert habe, berichtete die Lokalzeitung "Missoulian". Seine Partnerin hatte ausgesagt, er habe den Schüler mit "Hey" angesprochen, und dieser habe geantwortet, bevor die Schüsse fielen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt das.

Der Vater des getöteten Teenagers war am Dienstag auf dem Weg nach Missoula, wo er unter anderem eine Vertreterin des deutschen Generalkonsulats aus San Francisco treffen sollte. Sie soll ihn und die Gastfamilie unterstützen und im Umgang mit den örtlichen Behörden Rechtsbeistand geben. Neben einer Sterbeurkunde sind mehrere Bescheinigungen notwendig, um die Leiche nach Deutschland überführen zu können. Auch Mitarbeiter der Organisation CIEE, über die der 17-Jährige in die USA gekommen war, wurden erwartet. Die Mutter soll nach einem Schock im Krankenhaus sein.

Der "überraschende und erschreckende" Fall sei "besonders tragisch aus deutscher Sicht", sagte eine Sprecherin des Konsulats der dpa. Wie in allen Fällen, bei denen Deutsche in den USA zu Schaden kämen, sei die Betreuung der Familie eine wichtige Aufgabe. Es gehe aber auch darum, von den zuständigen Behörden eine lückenlose Aufklärung zu fordern, so die Sprecherin.

Der Fußballverein des 17-Jährigen rief dazu auf, für die Eltern zu spenden. "Wir wünschen den Eltern und Angehörigen alle Kraft und Unterstützung in diesen schweren Zeiten", hieß es auf der Homepage. An diesem Mittwoch (17.45 Uhr) gibt es außerdem ein Benefizspiel.

Bürger Montanas dürfen sich wie in rund der Hälfte der 50 US-Staaten notfalls mit Waffengewalt verteidigen. Laut der sogenannten Castle Doctrine (Schloss-Doktrin) ist der Einsatz tödlicher Gewalt gegen Eindringlinge in Haus und Garten in den meisten Fällen erlaubt. Allerdings muss sich der Schütze ernsthaft bedroht fühlen. Nach der Tat gegen den Hamburger fordern Politiker in dem Staat, das 2009 entsprechend angepasste Gesetz wieder zu verschärfen.

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