Nach Mord an Susanna: Ali B. muss lebenslang hinter Gitter

Wegen Mordes an der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter stellten am Mittwoch in ihrem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
dpa |
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Der Verurteilte Ali B.
Boris Roessler/dpa Der Verurteilte Ali B.

Wiesbaden - Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Mainzer Schülerin Susanna hat das Landgericht Wiesbaden am Mittwoch das Urteil verkündet. Der Angeklagte Ali B. muss lebenslang hinter Gitter.

Der irakische Flüchtling hatte vor Gericht gestanden, Susanna getötet zu haben. Die Vergewaltigung bestritt er. Die Mutter von Susanna hat der 22-Jährige während der Verhandlung um Entschuldigung für die grausame Tat gebeten.

Die Leiche der Schülerin war am 6. Juni in einem Erdloch in der Nähe von Bahngleisen und einem Waldgebiet beim Wiesbadener Stadtteil Erbenheim gefunden worden. Rund zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens waren die Einsatzkräfte nach einem Zeugenhinweis auf das Versteck mit dem toten Mädchen gestoßen. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte um die Flüchtlingspolitik ausgelöst.

Susannas Familie als Nebenkläger vor Gericht

Die Opferschutzorganisation Weißer Ring zeigte sich zum Abschluss des Verfahrens mit dem Prozessverlauf aus Sicht der Angehörigen des getöteten Mädchens zufrieden. Die Familie von Susanna sei bereits vor der Verhandlung von Mitarbeitern des Weißen Rings eng betreut worden, sagte Rudolf-Lothar Glas aus Wiesbaden.

Die Angehörigen seien stets informiert gewesen über den Stand der Ermittlungen und die Vorgänge bei Gericht. Die Zusammenarbeit habe sehr gut funktioniert. "Dem mutmaßlichen Täter gegenüber zu sitzen, war dennoch eine schwere Belastung", betonte der Vertreter der Opferschutzorganisation. Die Familie der getöteten Susanna ist als Nebenkläger vor Gericht vertreten.

Ehrenamtliche des Weißen Rings begleiteten die Angehörigen an den Prozesstagen. Die Organisation unterstützt Susannas Familie auch finanziell, etwa bei einem kurzen Erholungsurlaub. Das Verfahren sei sehr präzise geführt worden, auch um eine mögliche Revision zu umgehen, sagte Glas. "Das würde für die Mutter noch schwerer werden."

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