Nach Gürtel-Attacke auf Israeli: Verteidigung geht gegen Urteil vor

Die Gürtel-Attacke eines Syrers gegen einen Kippa tragenden Israeli hat deutschlandweit für Aufregung gesorgt. Nach dem Urteil fordern die Anwälte des 19-jährigen Täters Haftentschädigung.
von  dpa
Mike Samuel Delberg, Repräsentant der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, spricht mit Journalisten vor einem Gerichtssaal des Amtsgerichts Tiergarten.
Mike Samuel Delberg, Repräsentant der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, spricht mit Journalisten vor einem Gerichtssaal des Amtsgerichts Tiergarten. © Paul Zinken/dpa

Berlin – Im Fall einer Gürtel-Attacke auf einen Israeli in Berlin geht die Verteidigung gegen das Urteil eines Jugendgerichts vor. Die Anwältin des 19-jährigen Syrers habe Berufung eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin am Samstag. Der Fall geht damit vor das Landgericht. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Laut Urteil hatte der Angeklagte einen 21-jährigen Kippa tragenden Israeli mit einem Hosengürtel mehrmals geschlagen sowie auch dessen Freund beschimpft. Gläubige jüdische Männer erkennt man oft an der Kippa: einem kleinen, runden Käppchen aus Stoff, das sie auf dem Hinterkopf tragen.

Gürtel-Attacke hat Welle der Solidarität ausgelöst

Der nicht jüdische Israeli hatte die Schläge gefilmt und die Aufnahme ins Netz gestellt. Zu sehen ist, wie ein Mann wütend und hasserfüllt auf den Filmenden einschlägt und auf arabisch "Jude" ruft. Die Attacke hatte über Deutschland hinaus Bestürzung und zugleich eine Welle der Solidarität ausgelöst.

Keine Haftentschädigung: Anwälte legen Beschwerde ein

Ein Berliner Amtsgericht hatte gegen den Syrer wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung einen Arrest von vier Wochen verhängt. Zudem wurde er für ein Jahr unter Erziehungsaufsicht gestellt. Weil sich der 19-Jährige zwei Monate in Untersuchungshaft befand, gilt der Arrest als verbüßt. Der Flüchtling kam vor rund zehn Tagen frei. Für die darüber hinaus erlittene Haft von rund fünf Wochen wurde ihm eine Entschädigung versagt. Dagegen legte seine Anwältin zudem Beschwerde ein.

Der syrische Flüchtling hatte die Schläge mit dem Gürtel zugegeben, eine von der Anklage angenommene Hasskriminalität aber bestritten. Er habe sich im Recht gefühlt, weil er zuerst beschimpft worden sei. Zudem habe er unter Einfluss von Drogen gestanden. Das Gericht sah hingegen antisemitische Motive.

<strong>Lesen Sie auch: Krebsmedikamente gepanscht - Zwölf Jahre Haft für Apotheker</strong>

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.