Nach Großeinsatz in Psychiatrie

Der Großeinsatz der Thüringer Polizei gegen einen Ladendieb und mutmaßlichen Geiselgangster ist für den Täter im psychiatrischen Krankenhaus zu Ende gegangen.
dpa |
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Der Großeinsatz der Thüringer Polizei gegen einen Ladendieb und mutmaßlichen Geiselgangster ist für den Täter im psychiatrischen Krankenhaus zu Ende gegangen.

Bad Langensalza/Mühlhausen - Der 30-jährige Thüringer, der sich am Dienstag mit seinem kleinen Sohn vor der Polizei verschanzt hatte, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft am Mittwoch in die Klinik eingewiesen. Der vierjährige Junge aus Bad Langensalza wird noch vorsorglich in einer Kinderklinik behandelt.

Es gehe dem Kind der Situation entsprechend gut, teilte das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises am Mittwoch mit. Derzeit sei noch offen, wie lange der Krankenhausaufenthalt in Mühlhausen dauert und wohin das Kind danach kommt. Der zunächst gegen den Vater erhobene Vorwurf der Geiselnahme wurde fallengelassen.

Der 30-Jährige hatte sich am Dienstag nach einem Ladendiebstahl mit dem Kind in seiner Wohnung in Bad Langensalza eingeschlossen und verlangt, die Polizisten sollten gehen, "sonst sterben alle" und es würde alles in die Luft fliegen. Bei dem Mann wurden Waffen vermutet. Nach langen Verhandlungen hatte schließlich ein Spezialkommando der Polizei die Wohnung gestürmt, ohne dass jemand verletzt wurde.

Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Junge von seinem Vater benutzt wurde, um Druck auszuüben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Dirk Germerodt. "Eine Geiselnahme ist es damit wahrscheinlich nicht gewesen." Beantragt worden sei die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik. Möglicherweise sei seine Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt, äußerte der Staatsanwalt.

Die Waffen, die in der Wohnung gefunden wurden, waren laut Germerodt eine Softair-Waffe, mit der Plastikkugeln verschossen werden können, und ein Luftdruckgewehr. Dafür sei kein Waffenschein nötig. Bei dem Vorfall in einem Supermarkt sei nicht zu erkennen gewesen, womit der Mann bewaffnet war. Germerodt: "Die Bedrohung war ernst zu nehmen." Ermittelt würde gegen den 30-Jährigen wegen schweren räuberischen Diebstahls, Bedrohung und Nötigung.

Nach Angaben des Landratsamtes hat der Mann zusammen mit der getrennt von ihm lebenden Mutter das Sorgerecht für den kleinen Jungen. Die Eltern hätten jedoch vereinbart, dass der Junge bei seinem Vater lebt. Die Situation der beiden sei in der Vergangenheit kein Fall für die Jugendhilfe gewesen.

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