Nach Bund-Länder-Konferenz: Das ist ab dem 8. März wieder erlaubt

Am Mittwoch trafen sich Bund und Länder erneut zu einer Videokonferenz. Auf diese Änderungen einigten sich Kanzlerin und Länderchefs.
(wag/spot) |
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Mit einem Stufenplan wollen Bund und Länder die Corona-Krise weiter meistern. Deutschland stehe an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (66) nach den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch (3. Februar). In sie könne man "nicht mit Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen hineingehen". Merkel und die Ministerpräsidenten beschlossen zwar eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März, einige Lockerungen treten dennoch schon ab kommenden Montag (8. März) in Kraft.

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Gelockerte Kontaktbeschränkungen - mit eingebauter Notbremse

Aktuell darf sich ein Haushalt nur mit maximal einer weiteren Person treffen. Ab Montag gilt diese Regel nicht mehr. Stattdessen können bei privaten Treffen wieder zwei Haushalte zusammenkommen - allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. In dieser Zahl nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre. Liegt der Inzidenzwert in einer Region unter 35, dürfen sich sogar bis zu drei Haushalte und maximal zehn Personen treffen. Auch hier sind Minderjährige bis 14 Jahre nicht miteinbegriffen.

Bund und Länder haben sich jedoch auch auf eine Notbremse bei den Lockerungen verständigt. Steigt die Inzidenz in einer Region über den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, werden die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen zurückgenommen. Dann gilt wieder die Regel, dass sich ein Hausstand nur mit einer einzigen weiteren Person treffen darf.

Weitere Öffnungen sind zum Teil inzidenzabhängig

Neben gelockerten Kontaktbeschränkungen einigten sich die Kanzlerin und die Länderchefs auch auf weitere Öffnungen ab dem 8. März. Nach Friseuren, Schulen und Kitas dürfen dann auch Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen, wenn sie Hygienekonzepte vorweisen und Kundenbegrenzungen einhalten. Auch körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen dürfen unter denselben Voraussetzungen wieder ihre Türen öffnen. Allerdings müssen Kunden hier einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.

Weitere Lockerungen hängen vom aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland oder einer Region ab. So dürfen ab kommender Woche auch der Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Museen und Zoos wieder öffnen, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Auch Außensport mit bis zu zehn Personen ist dann wieder erlaubt. Die Regeln ändern sich jedoch bei steigender Inzidenz.

Gastronomie und Kultur: Änderungen nicht vor dem 22. März

Die Außengastronomie sowie Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser und Kinos müssen sich noch mindestens bis zum 22. März gedulden. Dann können auch sie inzidenzabhängig wieder Gäste empfangen. Über den genauen fünfstufigen Corona-Fahrplan informiert die Bundesregierung auf ihrer Webseite.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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