Nach "Ausländer raus"-Skandal auf Sylt: Staatsanwaltschaft gibt Entscheidung bekannt

Ein Partyvideo auf Sylt sorgte vergangenes Jahr bundesweit für Aufsehen – Partygäste sollen rassistische Parolen gegrölt haben. Die meisten Verfahren wurden nun eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Flensburg mitteilt.
AZ/ dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Polizei prüft ein Video mit rassistischem Gegröle vor dem Sylter Lokal.
Die Polizei prüft ein Video mit rassistischem Gegröle vor dem Sylter Lokal. © Georg Wendt/dpa

Flensburg/Kampen – Knapp ein Jahr nach dem Eklat um rassistische Gesänge zum Party-Hit "L’amour toujours" in einer Bar auf Sylt sind die Verfahren überwiegend eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg mit. Mehrere Gäste der Pony-Bar in Kampen sollen im vergangenen Jahr "Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!" in der Pony-Bar in Kampen gesungen haben, deswegen wurde unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. 

Lediglich gegen einen heute 26-Jährigen wurde demnach "öffentlich Klage erhoben". Es sei beantragt worden, ihn wegen eines "winkenden Grußes" mit ausgestrecktem Arm und der Andeutung eines "Hitlerbärtchens" mit einem Strafbefehl zu verwarnen, heißt es in der Mitteilung. Die Gesten sind ebenfalls in einem damals viral gegangenen Video zu sehen. 

Als Bewährungsauflage wurde ihm unter anderem auferlegt, 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt.

Weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt

Ein Verfahren gegen zwei Männer und eine Frau wurde eingestellt. Das Rufen der Parolen "Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!" erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände ließen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten, hieß es. 

Dies wäre demnach nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber Voraussetzung für den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Geschehen sorgte bundesweit für Empörung

Das Geschehen war in einem wenigen Sekunden langen Video festgehalten und unkommentiert in den sozialen Medien hochgeladen worden. Es soll am Pfingstsamstag 2024 auf der Terrasse der bekannten Bar mit Club entstanden sein. Wenige Tage später hatte die Polizei den Vorfall publik gemacht. Er sorgte für bundesweite Schlagzeilen und Empörung. 

Lesen Sie auch

Gigi D'Agostino, dessen Song benutzt wurde, stellte klar, dass sich dieser ausschließlich um Liebe drehe. Der Missbrauch des Lieds war kein Einzelfall. In den Monaten zuvor gab es immer wieder Vorfälle, bei denen zu dem Lied Nazi-Parolen gerufen wurden – etwa in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.