Nach Amokfahrt in Trier Haftbefehl wegen Mordes erlassen

Trier - Nach der tödlichen Amokfahrt mit einem Auto in der Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt ist gegen den Tatverdächtigen Haftbefehl wegen Mordes in fünf Fällen ergangen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Trier am Mittwoch mit.
Zudem werde er wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in 18 weiteren Fällen beschuldigt. Nach der Entscheidung des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Trier kommt der 51-jährige Deutsche somit in Untersuchungshaft. Wegen Hinweisen auf eine mögliche psychische Erkrankung war auch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung infrage gekommen.

51-Jähriger soll "wahllos und gezielt" gehandelt haben
Der Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg werde nach Auffassung der Staatsanwaltschaft "dringend verdächtigt", am Dienstagnachmittag mit einem PS-starken Sportgeländewagen mit hoher Geschwindigkeit "wahllos und gezielt" Passanten an- und überfahren zu haben. Es sei seine Absicht gewesen, "so viele Menschen wie möglich zu töten oder zumindest zu verletzen", hieß es in einer Mitteilung. Der Mann war nur vier Minuten nach der Alarmierung der Polizei gestoppt und festgenommen worden.
Zahl der Verletzten erhöhte sich am Dienstagabend
In der Fußgängerzone starben fünf Menschen: Drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren sowie ein 45 Jahre alter Mann und seine neuneinhalb Wochen alte Tochter. 18 weitere Menschen wurden im Verlauf der Amokfahrt verletzt, sechs schwer. Die Zahl der Verletzten hatte sich seit Dienstagabend erhöht, weil es noch Nachmeldungen gab. Die Mutter des Babys hat überlebt und liegt den Behörden zufolge ebenso im Krankenhaus wie ihr eineinhalb Jahre alter Sohn.
Keine Anhaltspunkte "für etwaige politische, religiöse oder ähnliche Motive"
Das Motiv für die Tat ist laut Staatsanwaltschaft noch unklar. In seinen Vernehmungen habe der Mann "wechselnde und in Teilen nicht nachvollziehbare Angaben" gemacht, teilten die Ermittler mit. Daraus ließen sich bisher weder ein nachvollziehbares Motiv für die Tat noch Einzelheiten zum Tathergang herleiten. Die Vernehmung des Mannes werde in den nächsten Tagen fortgesetzt.
Es gebe keine Anhaltspunkte "für etwaige politische, religiöse oder ähnliche Motive". Der Beschuldigte habe bei der Tat unter Alkoholeinfluss gestanden.