Mutter von Mord nach 26 Jahren freigesprochen

Aussagen der einzigen Zeugin im Mordfall an einem Vierjährigen sind inhaltlich falsch. Der Mutter konnte dadurch auch nach über zwanzig Jahren die Tötung nicht nachgewiesen werden.
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Monika K. wird nach 26 Jahren freigesprochen
dpa Monika K. wird nach 26 Jahren freigesprochen

Aussagen der einzigen Zeugin im Mordfall an einem Vierjährigen sind inhaltlich falsch. Der Mutter konnte dadurch auch nach über zwanzig Jahren die Tötung nicht nachgewiesen werden.

Das Landgericht Oldenburg hat die wegen Ermordung ihres vierjährigen Sohnes vor 26 Jahren angeklagte Mutter am Freitag freigesprochen. «Bei uns führt keine Vermutung zur Verurteilung, sondern nur klare Beweise», sagte der Vorsitzende Richter Harald Leifert. Für die Zeit in der Untersuchungshaft solle die 49-jährige Monika K. entschädigt werden. Sie hatte das Verbrechen immer bestritten und nahm das Urteil mit Tränen der Erleichterung auf. Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert.

Die Mutter war beschuldigt worden, den kleinen Jungen an einem Bahndamm in Oldenburg mit einer Damenstrumpfhose erdrosselt zu haben, weil er ihr lästig war. Die Mordanklage stützte sich auf eine überraschende Zeugenaussage. Die damals neunjährige Cousine des vierjährigen Markus hatte in einem Schreiben an die Polizei erklärt, sie habe die Mutter des Jungen im August 1981 bei dem Mord beobachtet.

Schon bei Aktenstudium Zweifel an Zeugenaussage

In der Urteilsbegründung erläuterte Leifert, die Strafkammer habe schon bei Lektüre der Akten viele Merkwürdigkeiten in der Aussage der Hauptzeugin entdeckt. Die Hauptverhandlung habe dann die Zweifel verstärkt. Aufgrund von Nachforschungen des Gerichts habe sich schließlich eine Ortsangabe der Zeugin als definitiv falsch herausgestellt. Diese allein «ist ein eindeutiger Beleg, dass mit ihrer Erinnerung etwas nicht stimmt», sagte Leifert. Ein Gutachter habe plausibel erklärt, dass sich die Zeugin alle Beobachtungen eingebildet haben könnte. Zweifel müssten nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» in einem Rechtsstaat zu einem Freispruch führen. Es gebe keine eindeutigen Beweise gegen die Frau. An der Jacke des Kindes seien damals keine Spuren gesichert worden. Diese und das Tatwerkzeug befänden sich nicht mehr in den Asservaten der Polizei und seien vermutlich damals zurückgegeben worden, sagte Leifert. Als bitteren Beigeschmack nehme er mit nach Hause, dass der Fall des kleinen Markus ungelöst bleibe. Die Oldenburger Polizei kündigte unterdessen an, nachzuprüfen, ob tatsächlich vermeidbare Fehler bei der Ermittlungsarbeit gemacht worden waren. (AP)

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