Mutmaßlicher Messerstecher von Hamburg stritt um Sorgerecht

Warum ersticht ein Vater seine kleine Tochter und deren Mutter? Diese Frage bewegt viele Hamburger nach der Bluttat am Bahnhof Jungfernstieg. Jetzt wird bekannt, dass der Vater um das Sorgerecht stritt.
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Hier kam jede Hilfe zu spät: Ein Rettungshubschrauber steht nach dem tödlichen Messerangriff in der Nähe des Hamburger Jungfernstiegs.
dpa Hier kam jede Hilfe zu spät: Ein Rettungshubschrauber steht nach dem tödlichen Messerangriff in der Nähe des Hamburger Jungfernstiegs.

Hamburg - Der mutmaßliche Messer-Angreifer von Hamburg, der seine einjährige Tochter und deren Mutter getötet haben soll, stritt zuvor um das Sorgerecht für das Kind.

Bei einem Termin am Amtgericht St. Georg habe die Familienrichterin am Mittwoch deutlich gemacht, dass sie dem Antrag des nicht verheirateten Vaters auf das Sorgerecht nicht stattgeben werde, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Mutmaßlicher Täter hatte befristete Aufenthaltserlaubnis

Die Entscheidung hätte Einfluss auf den Aufenthaltsstatus des 33 Jahre alten Mannes aus dem westafrikanischen Niger haben können. Nach Angaben des Einwohnerzentralamts hatte er eine bis 2019 befristete Aufenthaltserlaubnis - wegen des Kindes.

Dem 33-Jährigen wird vorgeworfen, am Donnerstag im S-Bahnhof Jungfernstieg mit einem Messer massiv auf die 34 Jahre alte Frau und das Kind eingestochen zu haben - auf dem Bahnsteig, vor vielen Zeugen und nach dpa-Informationen auch in Gegenwart eines weiteren Kindes der Frau. Kurz nach der Bluttat hatte der Mann selbst bei der Polizei angerufen und seinen Aufenthaltsort mitgeteilt. Er wurde dann in der Mönckebergstraße festgenommen. Im Laufe des Freitags sollte er dem Haftrichter vorgeführt werden. Mit einer Entscheidung wurde am Nachmittag gerechnet.

Mann reiste 2013 aus dem Niger in Deutschland ein

Der Mann gehörte zu einer Gruppe von Migranten aus Afrika, die in Hamburg "Lampedusa-Gruppe" genannt wird. Diese Migranten kamen 2013 über die Mittelmeerinsel zunächst nach Italien. Entsprechende Medienberichte bestätigte der Sprecher des Einwohnerzentralamts. Der Nigrer sei im April 2013 eingereist und habe nach dem Angebot des Senats, die Fälle der Flüchtlingsgruppe individuell zu prüfen, einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt. Das Bundesamt für Flüchtlinge habe im vergangenen Jahr erklärt, dass es kein Abschiebehindernis gebe. Inzwischen war dem 33-Jährigen aber bereits wegen des Kindes die Aufenthaltserlaubnis erteilt worden.

Zu der Hamburger "Lampedusa-Gruppe" gehörten insgesamt bis zu 300 Afrikaner. Ihre Forderung nach einem pauschalen Bleiberecht wurde von der Linken, den Grünen sowie von Kultureinrichtungen wie der Kampnagel-Fabrik oder dem Thalia-Theater und vielen Prominenten unterstützt. Der Senat bot daraufhin die Einzelfallprüfung an. Der Senat gab die Größe der Gruppe im Januar 2018 mit 102 Personen an. In 47 Fällen sei eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt worden. Alle übrigen seien grundsätzlich ausreisepflichtig, sie würden jedoch von den Behörden geduldet.

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