Mutmaßliche Raser wegen Mordes vor Gericht

Sieben Monate nach einer tödlichen Raserei durch Berlin beginnt heute der Prozess gegen die beiden Autofahrer. Angeklagt sind die 24 und 27 Jahre alten Männer vor dem Landgericht wegen Mordes.
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Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem tödlichen Autorennen von Anfang Februar 2016.
dpa Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem tödlichen Autorennen von Anfang Februar 2016.

Berlin - Die Staatsanwaltschaft demonstriert damit Härte - in anderen Fällen von illegalen Autorennen gab es oft Anklagen und Urteile wegen fahrlässiger Tötung.

In der Nacht zum 1. Februar fuhren die beiden Männer in Sportwagen mit mehr als 100 Kilometern pro Stunde den Kurfürstendamm entlang. Nach Zeugenaussagen ignorierten sie mehrere rote Ampeln. Kurz vor dem Luxuskaufhaus KaDeWe rammte der 27-jährige Angeklagte den Geländewagen eines Rentners, der die Kreuzung überqueren wollte. Der Sportwagen soll dabei 160 Kilometer pro Stunde schnell gewesen sein. Das Auto des Opfers wurde 70 Meter weit geschleudert - der 69-jährige Fahrer starb. Der zweite Sportwagenfahrer konnte ausweichen.

Lesen Sie hier: NRW will Haft für Raser

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Angeklagten zu einem illegalen Rennen verabredet hatten. Als Raser hätten sie Selbstbestätigung gesucht und tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Die Angeklagten - beide bereits mehrfach wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aufgefallen - wurden einen Monat nach dem Unfall wegen Verdachts auf Totschlag verhaftet.

Knapp vier Monate später verschärften die Ankläger den Vorwurf auf Mord. Die Begründung: Die Männer hätten gemeingefährliche Mittel eingesetzt und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, um das illegale Straßenrennen zu gewinnen.

Prozess soll elf Tage dauern

Die Angeklagten, die sich kurz vor dem Unfall in einer Bar kennengelernt haben sollen, hatten gegenüber der Polizei geschwiegen. 51 Zeugen sind in der Anklageschrift aufgelistet. Für den Mordprozess sind bislang elf Tage bis Mitte November vorgesehen.

Der Fall hat die Debatte über härtere Strafen gegen Teilnehmer illegaler Rennen angekurbelt. Bislang wird dies als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die mit 400 Euro Buße und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Tödliche Verkehrsunfälle haben für Verursacher in der Regel eine Anklage wegen einer fahrlässig begangenen Tat zur Folge. Oft enden die Verfahren mit Geld- oder Bewährungsstrafen. In Köln gab es zuletzt mehrere derartige Fälle.

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