Muss der Protz-Bischof 3,9 Millionen zurückzahlen?

Die Kosten für den neuen Limburger Bischofssitz waren in die Höhe geschnellt. Rom muss nun entscheiden, ob der frühere Limburger Bischof Tebartz-van Elst dafür mitbezahlen soll.
AZ,dpa |
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Franz-Peter Tebartz-van Elst: Muss der ehemalige Limburger Bischof persönlich für die Verschwendung in seinem Bistum haften?
dpa Franz-Peter Tebartz-van Elst: Muss der ehemalige Limburger Bischof persönlich für die Verschwendung in seinem Bistum haften?

Limburg - Die völlig aus dem Ruder gelaufenen Kosten für den neuen Bischofssitz in Limburg könnten für Ex-Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst teuer werden. Das Bistum und der Vatikan stehen seit längerem wegen eines möglichen Schadenersatzes in Kontakt, nun wartet die Diözese auf eine Entscheidung aus Rom.

Wegen des Finanzskandals um die neue Residenz und Kritik an seinem Führungsstil hatte Tebartz-van Elst im März 2014 sein Amt als Bischof verloren. Im Dezember ernannte ihn Papst Franziskus zum Delegaten im Päpstlichen Rat für die Neuevangelisierung. Die Behörde der römischen Kurie, also der Verwaltung des Vatikans, ist für Verkündung des Evangeliums in Ländern zuständig, in denen die Unterstützung für die Kirche trotz starker Verwurzelung des Glaubens schwindet.

Falsche Planungen, Umbauten zu hohe Honorare

Grundsätzlich sei bei Rechtsakten gegen einen Bischof der Heilige Stuhl zuständig, erläuterte der Sprecher der Diözese Limburg, Stephan Schnelle, am Donnerstag mit Blick auf möglichen Schadenersatz. «Ob und in welcher Höhe und auf welchem Wege Forderungen gegen Tebartz-van Elst oder andere Verantwortliche der damaligen Bistumsleitung erhoben werden, liegt beim Vatikan.»

Nach einem Bericht der «Bild»-Zeitung hat der derzeitige Leiter des Bistums, Manfred Grothe, im Vatikan mehrfach die Forderung nach materieller Wiedergutmachung im Zusammenhang mit der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz vorgebracht. «Jetzt muss der Papst entscheiden», sagte er der Zeitung. Bereits im April hatte die Diözese mitgeteilt, dazu Gespräche mit Rom zu führen.

Damals wurde auch bekannt, dass das Bistum durch das Bauprojekt 3,9 Millionen Euro verloren habe. Diese Summe musste demnach der Bischöfliche Stuhl, der den größten Teil der Baukosten von rund 31 Millionen Euro schulterte, wegen nachträglicher Umbauten, vergeblicher Planungen oder zu hoher Honorare abschreiben.

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