Müssen Erben die Renovierung der Mietwohnung zahlen?

Die Tochter eines verstorbenen Mieters in Nürnberg soll 8000 Euro an den ehemaligen Vermieter zahlen. Doch der Nachlass ist weitaus geringer. Muss sie haften?
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Karlsruhe - Müssen die Erben alles bezahlen, wenn nach dem Tod eines Mieters die Wohnung entrümpelt und renoviert werden muss? Hierüber verhandelt am Mittwoch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Im konkreten Fall hat der Vermieter die Tochter des ehemaligen Mieters einer Wohnung in Nürnberg verklagt. Er verlangt knapp 8000 Euro wegen offener Mietzahlungen, unvollständiger Räumung, nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und Schäden an der Wohnung.

Umstritten ist, ob die Erbin nur mit dem - weitaus geringeren - Nachlass haftet oder darüber hinaus mit ihrem eigenen Geld.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.