Mord-Urteil: Schwangere Ex-Freundin erstochen

Ein Mann aus Minden verstrickt sich gegenüber seiner Familie und seiner Freundin in Lügen. Eine Schwangerschaft droht das Ganze auffliegen zu lassen. Am Ende steht eine verzweifelte Bluttat.
von  dpa

Ein Mann aus Minden verstrickt sich gegenüber seiner Familie und seiner Freundin in Lügen. Eine ungewollte Schwangerschaft droht das Ganze auffliegen zu lassen. Der Druck wird immer größer. Am Ende steht eine verzweifelte Bluttat.

Bielefeld - Für den Mord an einer 28-jährigen schwangeren Frau aus Minden muss der Ex-Freund des Opfers lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den 24-Jährigen am Mittwoch wegen Mordes aus niedrigen Beweggründe in Tateinheit mit einem Schwangerschaftsabbruch.

Der Mann hatte sich laut Gericht vor der Tat mehrere Monate lang in Lügen verstrickt. Seine Familie hatte eine Hochzeit mit einer jüngeren Frau geplant und wusste von der 28-Jährigen und ihrer Schwangerschaft nichts. Der Angeklagte wiederum hatte ihr die anderweitigen Hochzeitspläne verschwiegen. Er verlangte von ihr eine Abtreibung, damit sein Lügengebilde nicht zusammenbricht.

Weil sie das verweigerte, tötete er sie im Mai 2014 mit fast 30 Messerstichen. Die Tat geschah vor den Augen ihrer beiden Kinder aus einer früheren Beziehung. Der Täter stellte er sich nach kurzer Flucht auf einer Polizeiwache.

Der Anwalt des Verurteilten kündigte Revision an. Er sah eine Affekt-Handlung seines Klienten und hatte auf Totschlag plädiert. Dass die Tat nicht geplant war, sah auch das Gericht so. Auch habe der 24-jährige nicht vorgehabt, die Tötung zu verschleiern.

Das Gericht leitete das Motiv zur Tat aus dem sich monatelang entwickelten Beziehungsdrama des Paares ab. Handgreiflichkeiten, Trennung und Versöhnung wechselten sich mehrmals ab. Zwischen den beiden gab es Liebe, so das Gericht. Und es gab bereits eine frühere Schwangerschaft, bei der die Frau das Kind früh verloren hatte.

Am Ende aber blieb die 28-Jährige nach einem erneuten Beziehungs-Aus über Wochen standhaft und weigerte sich, die Schwangerschaft zu beenden. Das trieb den angehenden Vater in ein Dilemma. Noch 20 Minuten vor dem Blutbad gab es einen SMS-Kontakt. "Er wollte sie in diesem Moment noch immer davon überzeugen, das Kind abzutreiben. Er wollte sie in diesem Moment nicht töten", hieß es in der Urteilsbegründung.

Vor der verschlossenen Tür aber sei ihm klar geworden, dass er sein Ziel nicht erreichen würde. Im Affekt verschaffte er sich gewaltsam Zutritt zu der Wohnung, schlug sein Opfer nieder und stach fast 30 Mal mit einem Messer zu.

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