Mord und Totschlag: Was ist der Unterschied?

Mord verjährt nicht? Stimmt dieser Spruch wirklich? Und wenn ja, warum eigentlich nicht? Und was hat es mit Totschlag aufsich? Hier erklären wir die beiden Begriffe.
dpa/AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Verjährt Mord wirklich nicht? Und wann handelt es sich um Totschlag?
dpa Verjährt Mord wirklich nicht? Und wann handelt es sich um Totschlag?

Hof - Seit 1979 gilt in Deutschland: Mord verjährt nicht. Damals wurde das Strafgesetzbuch (StGB) geändert, da Verbrechen aus dem Dritten Reich sonst möglicherweise verjährt wären. Wer als Mörder überführt wird, muss die Tat mit lebenslanger Haft büßen - das bedeutet mindestens 15 Jahre Gefängnis. Dafür müssen bestimmte Motive wie Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder andere niedrige Beweggründe erfüllt sein. Als Mörder gilt unter anderem auch, wer einen Menschen grausam, heimtückisch oder um eine andere Tat zu verdecken tötet.

Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ohne eines der Mordmerkmale zu erfüllen, wird wegen Totschlags nicht unter fünf Jahren Haft bestraft. Doch Totschlag kann verjähren - und zwar nach 20 Jahren. In besonders schweren Fällen auch erst nach 30 Jahren, dann kommt aber bei einer Verurteilung auch eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht.

Unsere Fragen des Tages

Schlauer in ein paar Sekunden: Schauen Sie täglich in unserer Rubrik "Fragen des Tages" vorbei! Und wir laden Sie auch herzlich zum Mitmachen ein. Sie wissen etwas, was viele andere nicht wissen? - Dann schicken Sie die Frage und ein paar Sätze als Antwort an onlineredaktion@az-muenchen.de.

Die originellsten Beiträge veröffentlichen wir unter www.abendzeitung-muenchen.des

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.